4716/J XXII. GP

Eingelangt am 12.09.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen

an    die    Bundesministerin    für    auswärtige    Angelegenheiten    betreffend    den

österreichischen Honorarkonsul in Mali.

Der Bericht eines österreichischen Wochenmagazins (Profil 32, 7. August 2006) zum österreichischen Honorarkonsul in Mali, Herrn Peter A. Klein, lässt mit der Dokumentation von Originalzitaten darauf schließen, dass dieser entweder der österreichischen Gesinnung betreffend Entwicklungspolitik nicht beipflichten kann oder will. Seine Versicherung, stets nur mit nicht in Mali ansässigen Partnern zu arbeiten, gipfelt in der Aussage: Mit Afrikanern würde ich niemals Geschäfte machen."

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten folgende

Anfrage:

1.  Wie lässt es sich  Ihrer Meinung nach vertreten, dass ein österreichischer Honorarkonsul  mit den oben beschriebenen offenkundigen Grundsätzen im Ausland - speziell in einem Entwicklungsland - operiert und das Ansehen Österreichs durch solche Aussagen nachhaltig beschädigt?

2.  Gibt es grundsätzlich Vorkehrungen, offizielle und halboffizielle österreichische Vertretungen   in   Entwicklungsländern   auf   ihre   mit   dem   österreichischen Entwicklungszusammenarbeitsgesetz      übereinstimmende      Gesinnung      hin auszuwählen?

3.  Wenn ja, wie sehen diese aus und weshalb sind sie in vorliegendem Fall offensichtlich nicht hinreichend gewesen?

4.            Wenn nein, weshalb nicht?

5.  Werden  Sie  Konsequenzen  aus oben beschriebener skandalöser Aussage ziehen?

6.  Wenn ja, welche und wann?

7.            Wenn nein, weshalb nicht?

8.  Sind Ihnen weitere Fälle österreichischer Vertretungen im Ausland bekannt, die auf Basis oben beschriebener Wertehaltung operieren?