4721/J XXII. GP

Eingelangt am 12.09.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend „Rundfunkgebühren für Breitbandnutzer - Internet-Rundfunkgebühr"

Der Bundeskanzler hat die Anfrage 4401/J XXII.GP unter Hinweis auf die Zuständigkeit des
Bundesministers für Finanzen inhaltlich nicht beantwortet und nachstehende Stellungnahme
abgegeben:

„Die Einhebung der Rundfunkgebühren nach dem Rundfunkgebührengesetz sowie weiterer
verbundener Abgaben durch die GIS Gebühren Info Service GmbH ist nach der diesbezüglich
eindeutigen gesetzlichen Bestimmung des § 9 Abs. 1 RGG eine Angelegenheit der Vollziehung
des Bundesministers für Finanzen. Auch gemäß Ab- schnitt D, Teil 2 der Anlage zu § 2 des
Bundesministeriengesetzes sind "Angelegenheiten der öffentlichen Abgaben und Beiträge" -
unter die zweifelsfrei auch die Eingangs genannten zu subsumieren sind - und die
diesbezüglichen "Angelegenheiten des Verfahrens und der Erhebung" ebenso dem
Bundesministerium für Finanzen zur Besorgung zugewiesen.

Die gegenständliche Anfrage - welche ausschließlich Fragen der Definition der
„Rundfunkempfangseinrichtungen " bzw. der Berechnung/Höhe der Gebühr sowie der
Vollzugspraxis der beliehenen Gesellschaft aufwirft - wäre daher an den Bundesminister für
Finanzen zu richten."

Die Anfrage an den Bundeskanzler war wie folgt begründet:

Nach Auffassung der Gebühren Infoservice GmbH sollen österreichische Unternehmen und
Privatpersonen, die einen breitbandigen Internetzugang und einen stationären Computer haben,
Rundfunkgebühren bezahlen. D.h. stinkeinfache Bürocomputer werden von der GIS als
Fernseher bewertet und Rundfunkgebühren verlangt.

Vor dieser neuen Belastung warnte Achim Kaspar, Präsident des Verbandes Alternativer
Telekom-Netzbetreiber am Mittwoch beim 2. Österreichisch-Deutschen Regulierungssymposium
in Wien. Die Inkassofirma ORF-GIS würde Computer mit Breitbandanschluss neuerdings als
Rundfunkempfangseinrichtung einstufen, weil über das Internet ferngesehen werden könne.


Zeigen Sie mir einen Mitarbeiter, der während der Arbeit fernsieht", sagte Kaspar, „ und ich
schmeiße ihn raus." (heise online vom 12.06.2006)

Eine ähnliche - und zwar heftige - Diskussion gibt es in Deutschland.

Vom 1.Januar 2007 an werden auch „neuartige Rundfunkempfanggeräte" - wie auch
internetfähige Computer im Runkfunkgebührenstaatsvertrag bezeichnet werden
gebührenpflichtig. Alle Unternehmen müssen dafür dann unabhängig von ihrer Betriebsgröße
17,03 Euro monatliche Gebühr an die GEZ entrichten. Die zusätzliche Gebührenbelastung
summiert sich also auf 204,36 Euro im Jahr. Ein spezieller Anschluss für einen Fernseh- oder
Rundfunkempfang, etwa eine TV- oder DVB-T-Karte, ist nicht notwendig, damit ein PC GEZ-
pflichtig wird
solcherart ausgerüstete PCs sind auch bislang bereits
rundfunkgebührenpflichtig. Wer schon GEZ-Gebühren zahlt, der muss aber auch künftig für
seinen Internet-PC nicht erneut berappen. "
(heise.de 01.06.2006)

Die deutsche Wirtschaft sprach von einer absurden Kostenbelastung und bezeichnete die
generelle Einstufung aller Internet-PC als Fernsehgeräte auf gar keinen Fall hinnehmbar! Eine
Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht wurde erhoben.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen
nachstehende gleichlautende

Anfrage:

1.              Aufgrund welcher Rechtsgrundlage können durch die GIS von Unternehmen und
Privatpersonen, die über einen breitbandigen Internetzugang und stationäre Computer
verfügen, Rundfunkgebühren verlangt werden?

2.              Welche Rechtsmeinung nimmt das Bundesministerium für Finanzen dazu ein? Wie kann eine
Rundfunkgebühr für Internet-PC überhaupt sachlich begründet werden? Stufen auch Sie
einen Computer mit Breitbandanschluss als Rundfunkempfangseinrichtung ein?

Wenn ja, warum?


3.              Wenn ja, wie kann eine Rundfunkgebühr für Computer mit Breitbandanschluss
gerechtfertigt werden, nachdem gerade der Bund zunehmend Unternehmer, Ärzte etc.
verpflichtet, Steuermeldungen, Sozialversicherungsanmeldungen, Patientendaten online zu
übermitteln?

4.      Sind Sie damit auch der Meinung, dass eine Rundfunkgebühr auch dann von Unternehmen
zu zahlen ist, wenn Fernsehen über Internet den ArbeitnehmerInnen am Arbeitsplatz
ausdrücklich untersagt wurde?

5.              Wie wird die Rundfunkgebühr für Computer mit Breitbandanschluss berechnet? Pro
Arbeitsplatz, pro PC oder pauschal?

6.              Welche Gebühr sollen in Zukunft Privatpersonen mit breitbandigem Internetzugang und
stationärem Computer bezahlen, die keinen Fernseher und Radio besitzen (Aufschlüsselung
der Gebühren nach Bundesländern)?

7.              Welche Gebühr sollen in Zukunft Privatpersonen mit breitbandigem Internetzugang und
stationärem Computer bezahlen, die zusätzlich auch über einen Fernseher oder Radio
verfügen (Aufschlüsselung der Gebühren nach Bundesländern)?

8.              Ist es richtig, dass Unternehmen eine Fernseh- und Radiogebühr für je zehn Computer
entrichten sollen? Wenn nein, welche Rundfunkgebühr soll dann verlangt werden?

9.              Müssen auch Gebietskörperschaften (Bund, Land, Gemeinden) und nachgeordnete
Dienststellen, die über Computer mit breitbandigem Internetzugang verfugen,
Rundfunkgebühren bezahlen?

10.       Wenn ja, wie wird für diese die Rundfunkgebühr verrechnet?
Pro Arbeitsplatz, pro PC oder pauschal?

11.       Welche Einnahmen sollen damit erzielt werden?


12. Teilen Sie die Auffassung, dass mit einer Rundfunkgebühr Breitbandausbau und
Breitbandnutzung beeinträchtigt und die Zielsetzungen im e-government unterlaufen
werden?

Wenn nein, warum nicht?

13.     Wie sieht dieses Problem im internationalen Vergleich aus? In welchen EU-
Mitgliedsstaaten werden für Computer mit Breitbandanschluss (in Zukunft) ebenfalls
Rundfunkgebühren verlangt?

14.     Ist eine Rundfunkgebühr für Unternehmen und Privatpersonen, die über einen
breitbandigen Internetzugang und einen stationären Computer verfügen, überhaupt EU-
rechtskonform?

15.     Welche Sanktionen können durch die GIS gegen Unternehmen oder Private mit
breitbandigem Internetzugang und stationären Computern ergriffen werden, die sich
weigern diese Rundfunkgebühr zu bezahlen?

16.     Wenn ja, wie können Sie für eine Rundfunkgebühr für Computer mit Breitbandanschluss
eintreten, nachdem gerade der Bund Unternehmer, Ärzte etc. verpflichtet,
Steuermeldungen, Sozialversicherungsanmeldungen, Patientendaten online zu übermitteln?

17.     Muss in Zukunft auch für Handy's mit TV-Funktion (TV-Handy) eine Rundfunkgebühr
bezahlt werden? Sind TV-Handys als „Rundfunkempfangseinrichtung" zu qualifizieren?