4725/J XXII. GP
Eingelangt am 12.09.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
Des Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Genossinnen und Genossen an die
Bundesministerin
für Bildung,
Wissenschaft und Kultur betreffend Einsetzung von
MMag. Wolfgang Voltmann als provisorischen Leiter der Höheren
Technischen
Lehranstalt
Wiener Neustadt.
Für die Leitung einer Höheren
Technischen Lehranstalt in Wiener Neustadt war in der
Bewerbung
eine mindestens 3 jährige Tätigkeit an einer
technischen und
gewerblichen
Schule notwendig. MMag. Wolfgang Voltmann konnte die Anforderung
der Ausschreibung vom Mai 2005 der HTL Wiener Neustadt nicht erfüllen, da
seine
Berufserfahrung an der HLW Baden dieser Anforderung nicht entsprach. Weiters
wird
die
vorschriftsmäßige Vorgehensweise der Bewerbung nicht
eingehalten. Eine frühere
Bewerbung
an die HLW Baden aus dem Jahr 2004 wird ohne Adaptierung
eingereicht.
Obwohl gesetzlich vorgeschrieben, wird MMag. Voltmanns
Bewerbungsbogen
vom LSRfNÖ nicht dem SGA und dem DA der HTL Wiener
Neustadt
übermittelt.
Aufgrund der Nichtteilnahme am Hearing im September 2005
wird
MMAg. Voltmann in der Stellungnahme des SGA und des DA der HTL Wiener
Neustadt
für ungeeignet
erachtet. Der Landesschulinspektor (vorgesetzte
Dienstbehörde) gibt
2005 keine Stellungnahme zu MMag. Voltmann ab. Ohne die
notwendige Stellungnahme des Landesschulinspektors wird MMag. Voltmann vom
Kollegium des Landesschulrates an die erste Stelle von drei Bewerbern gereiht.
Fälschlicherweise
wird MMag. Voltmann die Tätigkeit an einer technischen Schule
sowie die Teilnahme am Hearing für die HTL Wiener Neustadt bestätigt. Diverse
negative Stellungnahmen des SGA und DA werden als „keine
abgegebenen
Stellungnahmen"
präsentiert.
Unmittelbar nach der Kollegiumssitzung stellen sich
erste
rechtliche Zweifel ein, das Verfahren wird für einige
Monate eingestellt,
oberflächliche
Reparaturversuche am Bestellungsverfahren folgen. Der zuständige
Landeschulinspektor
reicht mit monatelanger Verspätung die für die
Kollegiumssitzung
relevant gewesene Stellungnahme zu MMAg. Voltmanns Eignung
nach,
ohne die Bestätigung der erforderlichen Tätigkeit an
einer technischen Schule.
Der
Präsident des
LSRfNÖ behauptet öffentlich, die an der HLW Baden früher
geführte Modeschule sei eine technisch und
gewerbliche Schule. Am 1.12 2005
übernimmt
Abteilungsvorstand Dr. Hermann Wohlfart die provisorische Leitung der
HTL
Wiener Neustadt. Obwohl diese Tätigkeit zur äußersten
Zufriedenheit aller
ausgeübt wird, wird
Dr. Hermann Wohlfarth unverständlicherweise mit 1.9.2006
seines
Amtes enthoben und von MMag. Voltmann als provisorischer Leiter ersetzt. Es
wird somit merkwürdigerweise ein provisorischer Leiter der
diese Tätigkeit eigentlich
bis zur Bestellung des endgültigen
Leiters ausüben soll durch einen anderen
provisorischen
Leiter abgelöst. Aufgrund dieser unverständlichen
Sachverhalte stellen
sich folgende Fragen:
1. Welche Bewerbungen sind innerhalb der Bewerbungsfrist eingelangt?
2. Erfüllen alle die formalen Voraussetzungen?
3. Erfüllen alle Bewerber die speziellen Erfordernisse einer Praxis an einer HTL?
4.
Wurde das BMBWK mit dieser Thematik befasst und welche Stellungnahmen
wurden
abgegeben?
5.
Wurden alle Bewerber zum Hearing im Rahmen dieses Bewerbungsverfahrens
eingeladen?
6.
Ist es zulässig das Ergebnis eines Hearings, welches für die
Besetzung einer
anderen
Leitstelle durchgeführt wurde, in diesem Verfahren
heranzuziehen?
7.
Glauben sie das ein Hearing für eine HLA Leitung 2 Jahre vor der
Bestellung des
Leiters
der betreffenden HTL für die Bestellung herangezogen werden soll?
8.
Finden sie es richtig, dass durch die Heranziehung eines früheren Hearings
dem
Dienststellenausschuss
die Möglichkeit
zu einer begründeten Stellungnahme
genommen wurde?
9. Ist es richtig, dass das BMBWK Bedenken gegen die
vom NÖ Landesschulrat
vorgenommene
Hereinnahme eines nachträglichen Bewerbers geäußert hat?
10.
Warum wurde dieser provisorische Leiter, anstatt des früheren
provisorischen
Leiters
bestellt, obwohl der frühere provisorische Leiter bis zur Besetzung
eines
dauerhaften Leiters
bestellt wurde?
11.
Was hat sich der frühere provisorische Leiter zu Schulden
kommen lassen das er
abgesetzt
wurde? Aufgrund seines tadellosen Engagements wurden ihm Dank und
Anerkennung
von den vorgesetzten Dienststellen ausgesprochen.
12. Wer hat die Bestellung von
MMag. Voltmann zum provisorischen Leiter
unterschrieben?
13.
Beabsichtigt, Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll diesen
Bewerber drei Jahre mit
der
provisorischen Leitung zu betrauen, damit er nachträglich das
einschlägige
Praxiserfordernis
gemäß Ausschreibung erfüllt?
14.
Rechnen sie
damit das die Republik Schadenersatzpflichtig wird, wenn einer, der
in diesem „Verfahren"
unterlegenen Bewerber den Rechtsweg beschreitet?
15.
Halten sie das Bewerbungsverfahren von MMag. Voltmann für üblich und den
Gesetzen
entsprechend?