4725/J XXII. GP

Eingelangt am 12.09.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

Des Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Genossinnen und Genossen an die
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend Einsetzung von
MMag. Wolfgang Voltmann als provisorischen Leiter der H
öheren Technischen
Lehranstalt Wiener Neustadt.

Für die Leitung einer Höheren Technischen Lehranstalt in Wiener Neustadt war in der
Bewerbung eine mindestens 3 jährige Tätigkeit an einer technischen und
gewerblichen Schule notwendig. MMag. Wolfgang Voltmann konnte die Anforderung
der Ausschreibung vom Mai 2005 der HTL Wiener Neustadt nicht erf
üllen, da seine
Berufserfahrung an der HLW Baden dieser Anforderung nicht entsprach. Weiters wird
die vorschriftsmäßige Vorgehensweise der Bewerbung nicht eingehalten. Eine frühere
Bewerbung an die HLW Baden aus dem Jahr 2004 wird ohne Adaptierung
eingereicht. Obwohl gesetzlich vorgeschrieben, wird MMag. Voltmanns
Bewerbungsbogen vom LSRfNÖ nicht dem SGA und dem DA der HTL Wiener
Neustadt übermittelt. Aufgrund der Nichtteilnahme am Hearing im September 2005
wird MMAg. Voltmann in der Stellungnahme des SGA und des DA der HTL Wiener
Neustadt für ungeeignet erachtet. Der Landesschulinspektor (vorgesetzte
Dienstbehörde) gibt 2005 keine Stellungnahme zu MMag. Voltmann ab. Ohne die
notwendige Stellungnahme des Landesschulinspektors wird MMag. Voltmann vom
Kollegium des Landesschulrates an die erste Stelle von drei Bewerbern gereiht.
Fälschlicherweise wird MMag. Voltmann die Tätigkeit an einer technischen Schule
sowie die Teilnahme am Hearing f
ür die HTL Wiener Neustadt bestätigt. Diverse
negative Stellungnahmen des SGA und DA werden als
keine abgegebenen
Stellungnahmen" präsentiert. Unmittelbar nach der Kollegiumssitzung stellen sich
erste rechtliche Zweifel ein, das Verfahren wird für einige Monate eingestellt,
oberflächliche Reparaturversuche am Bestellungsverfahren folgen. Der zuständige
Landeschulinspektor reicht mit monatelanger Verspätung die für die
Kollegiumssitzung relevant gewesene Stellungnahme zu MMAg. Voltmanns Eignung
nach, ohne die Bestätigung der erforderlichen Tätigkeit an einer technischen Schule.
Der Präsident des LSRfNÖ behauptet öffentlich, die an der HLW Baden früher
geführte Modeschule sei eine technisch und gewerbliche Schule. Am 1.12 2005
übernimmt Abteilungsvorstand Dr. Hermann Wohlfart die provisorische Leitung der
HTL Wiener Neustadt. Obwohl diese Tätigkeit zur äußersten Zufriedenheit aller
ausgeübt wird, wird Dr. Hermann Wohlfarth unverständlicherweise mit 1.9.2006
seines Amtes enthoben und von MMag. Voltmann als provisorischer Leiter ersetzt. Es
wird somit merkwürdigerweise ein provisorischer Leiter der diese Tätigkeit eigentlich
bis zur Bestellung des endg
ültigen Leiters ausüben soll durch einen anderen
provisorischen Leiter abgelöst. Aufgrund dieser unverständlichen Sachverhalte stellen
sich folgende Fragen:


1.        Welche Bewerbungen sind innerhalb der Bewerbungsfrist eingelangt?

2.        Erfüllen alle die formalen Voraussetzungen?

3.        Erfüllen alle Bewerber die speziellen Erfordernisse einer Praxis an einer HTL?

4.        Wurde das BMBWK mit dieser Thematik befasst und welche Stellungnahmen
wurden abgegeben?

5.        Wurden alle Bewerber zum Hearing im Rahmen dieses Bewerbungsverfahrens
eingeladen?

6.        Ist es zulässig das Ergebnis eines Hearings, welches für die Besetzung einer
anderen Leitstelle durchgeführt wurde, in diesem Verfahren heranzuziehen?

7.        Glauben sie das ein Hearing für eine HLA Leitung 2 Jahre vor der Bestellung des
Leiters der betreffenden HTL für die Bestellung herangezogen werden soll?

8.        Finden sie es richtig, dass durch die Heranziehung eines früheren Hearings dem
Dienststellenausschuss   die   Möglichkeit   zu   einer   begründeten   Stellungnahme
genommen wurde?

9.   Ist es richtig, dass das BMBWK Bedenken gegen die vom NÖ Landesschulrat
vorgenommene Hereinnahme eines nachträglichen Bewerbers geäußert hat?

10.         Warum wurde dieser provisorische Leiter, anstatt des früheren provisorischen
Leiters bestellt, obwohl der frühere provisorische Leiter bis zur Besetzung eines
dauerhaften Leiters bestellt wurde?

11.         Was hat sich der frühere provisorische Leiter zu Schulden kommen lassen das er
abgesetzt wurde? Aufgrund seines tadellosen Engagements wurden ihm Dank und
Anerkennung von den vorgesetzten Dienststellen ausgesprochen.

12.    Wer  hat die  Bestellung  von  MMag.  Voltmann  zum   provisorischen  Leiter
unterschrieben?

13.          Beabsichtigt, Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll diesen Bewerber drei Jahre mit
der provisorischen Leitung zu betrauen, damit er nachträglich das einschlägige
Praxiserfordernis gemäß Ausschreibung erfüllt?

14.          Rechnen sie damit das die Republik Schadenersatzpflichtig wird, wenn einer, der
in diesem
Verfahren" unterlegenen Bewerber den Rechtsweg beschreitet?

15.          Halten sie das Bewerbungsverfahren von MMag. Voltmann für üblich und den
Gesetzen entsprechend?