4731/J XXII. GP
Eingelangt am 21.09.2006
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter
und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Vergabe von öffentlichen Telekom-Sprechanlagen
Betroffen
sind die Errichtung und der Betrieb von öffentlichen Sprechstellen
im
Bereich von Bahnhöfen, deren Vergabe der ÖBB-Infrastruktur Bau AG
nach den Bestimmungen des Bundesbahngesetzes obliegt. Anlassfall ist die
Errichtung
und der Betrieb von zwei öffentlichen Sprechstellen im neu
gestalteten
Bahnhof Wr. Neustadt durch die Fa. ECOnet GmbH, FN
249068b,
die am 20.7.2005 in Betrieb genommen wurden. Nach nicht
einmal
zweimonatiger Betriebszeit wurden seitens der Telekom Austria AG
die
Plätze beansprucht. In diesem Zusammenhang wurde auf ein
existierendes
Generalübereinkommen zwischen ÖBB und Telekom Austria
AG hingewiesen.
Ohne Kenntnis
des Inhaltes ist es nur schwer zu verstehen, wieso die ÖBB
als
staatliches Unternehmen, das Subventionen aus Steuergeldern erhält,
Standorte
für öffentliche Sprechstellen einseitig, ohne Ausschreibung an die
Telekom Austria vergibt, selbst dann wenn alternative Anbieter bereit sind,
Vergütungen
für die Flächennutzung zu entrichten und darüber hinaus auf
Grund
ihrer wettbewerbsorientierten Tätigkeit auch günstigere Tarife und
zusätzliche
Services für die Kunden der ÖBB anbieten.
Im
gegenständlichen Fall ist vermutlich der Immobilienverwaltung der ÖBB
ein
„Faux Pas" passiert. Seitens eines Vorstandes der ÖBB und eines
Aufsichtsratsmitglieds
war offensichtlich geplant, sich wettbewerbsorientiert
zu
verhalten, was raschest korrigiert werden musste.
Aus
diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten an den
Bundesminister
für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende
Anfrage:
1.
Wer waren der Vorstand und das Aufsichtsratsmitglied, die hier
Veranlassungen
getroffen haben?
2.
Entspricht der Inhalt des Generalübereinkommens ÖBB-Telekom
den
europäischen Wettbewerbsbedingungen?
3. Gibt es noch weitere Generalübereinkommen?
4.
Wie hoch sind die Kosten der ÖBB durch Geschäftsbeziehungen
zur
Telekom
Austria AG?
5.
Wie hoch ist der Umsatzentgang der ÖBB zu veranschlagen, der
durch
diese und ähnliche Verträge mit langjährigen
„Generalgesell-
schaften"
pro Jahr anfällt, die daher durch Subventionen der
öffentlichen
Hand abgedeckt werden müssen?