4738/J XXII. GP
Eingelangt am 21.09.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Marizzi
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Wertstellung bei Einzahlungen auf Girokonten: „Körberlgeld für Banken"?
Abhebungen werden sofort
abgebucht, Einzahlungen auf Konsumentenkonten erst später
gutgeschrieben. Im Gegensatz zu anderen
europäischen Ländern (z.B. Deutschland) kennt die
österreichische Rechtsordnung keine taggleiche Wertstellung bei
Geldüberweisungen
(Einzahlungen) auf ein Girokonto
(Konsumentenkonto). Derzeit werden Barabhebungen und
Abbuchungen von Konsumentenkonten
einerseits und Zahlungseingänge auf
Konsumentenkonten andererseits unterschiedlich behandelt. Während
Abbuchungen sofort
wertmäßig vom Konto abgebucht werden, erfolgt die
wertmäßige Gutschrift bei Eingängen
erst später. Diese Praxis der
Bankinstitute beschert diesen Zinsgewinne in Millionenhöhe und
den KonsumentInnen entsprechende Zinsverluste. Die nach wie vor
unterschiedliche
Wertstellung von Ein- und Auszahlungen ist sachlich durch
nichts gerechtfertigt.
Dies bekommen
besonders ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen zu spüren, die sich nach
Abhebungen wegen
dieser fehlenden Wertstellung oft mit massiven Verzugszinsen
konfrontiert sehen. Wird die Pension beispielsweise am 25. Oktober
überwiesen und erfolgt
die Wertstellung am Konto erst am 30.10. können Verzugszinsen verrechnet
werden. Denn
erst ab diesem Zeitpunkt ist die Pension
ohne Zinsenbelastung verfügbar. Ist das Konto wegen
der fehlenden Wertstellung nicht gedeckt und hebt der Kontoinhaber im
guten Glauben einen
Teil seiner Pension ab, so hat er bei Abhebungen bis zur tatsächlichen
Wertstellung zwischen
9 und 13 % Verzugszinsen zu zahlen. Ein „Körberlgeld" für
Banken in Millionenhöhe.
Abhilfe würde
eine Regelung im Bankwesengesetz (§ 37) schaffen, dass im
Zahlungsverkehr
mit KonsumentInnen generell taggleich wertzustellen ist, wie dies
beispielsweise in
Deutschland der Fall ist.
Die unterzeichneten
Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen
nachstehende
Anfrage:
1. Ist Ihnen dieser Sachverhalt bekannt?
Wenn ja, wie
beurteilt das Finanzressort eine derartige Vorgangsweise von Banken und
die Verrechnung
von Verzugszinsen wegen unterbliebener Wertstellung?
2.
In welchen Mitgliedsländern der Europäischen Union gibt es
bei Überweisungen
(Einzahlungen) auf
Konsumentenkonten eine taggleiche Wertstellung?
3.
Welche Einnahmen haben nach Ansicht des Finanzressorts die
österreichischen Banken
im Jahre 2005 dadurch
erzielt, weil keine taggleiche Wertstellung bei Überweisungen
(Einzahlungen) vorgenommen wurde?
(Aufschlüsselung auf die einzelnen Banken)
4.
Welche Konsumentenkonten werden in Österreich am häufigsten
überzogen?
Sind es die mit regelmäßigen monatlichen Zahlungen (z.B. Lohn,
Pension) bis
1.000 Euro, 1.001 bis 2.000 Euro, 2.001 bis 3.000 Euro oder über 3.000
Euro?
5.
Werden Sie dafür eintreten, dass auch im österreichischen
Bankwesengesetz generell
bei
Überweisungen eine taggleiche Wertstellung vorgeschrieben wird?
Wenn nein, warum nicht?