4738/J XXII. GP

Eingelangt am 21.09.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Marizzi

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Wertstellung bei Einzahlungen auf Girokonten: „Körberlgeld für Banken"?

Abhebungen werden sofort abgebucht, Einzahlungen auf Konsumentenkonten erst später
gutgeschrieben. Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern (z.B. Deutschland) kennt die
österreichische Rechtsordnung keine taggleiche Wertstellung bei Geldüberweisungen
(Einzahlungen) auf ein Girokonto (Konsumentenkonto). Derzeit werden Barabhebungen und
Abbuchungen von Konsumentenkonten einerseits und Zahlungseingänge auf
Konsumentenkonten andererseits unterschiedlich behandelt. Während Abbuchungen sofort
wertmäßig vom Konto abgebucht werden, erfolgt die wertmäßige Gutschrift bei Eingängen
erst später. Diese Praxis der Bankinstitute beschert diesen Zinsgewinne in Millionenhöhe und
den KonsumentInnen entsprechende Zinsverluste. Die nach wie vor unterschiedliche
Wertstellung
von Ein- und Auszahlungen ist sachlich durch nichts gerechtfertigt.

Dies bekommen besonders ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen zu spüren, die sich nach
Abhebungen wegen dieser fehlenden Wertstellung oft mit massiven Verzugszinsen
konfrontiert sehen. Wird die Pension beispielsweise am 25. Oktober überwiesen und erfolgt
die Wertstellung am Konto erst am 30.10. können Verzugszinsen verrechnet werden. Denn
erst ab diesem Zeitpunkt ist die Pension ohne Zinsenbelastung verfügbar. Ist das Konto wegen
der fehlenden Wertstellung nicht gedeckt und hebt der Kontoinhaber im guten Glauben einen
Teil seiner Pension ab, so hat er bei Abhebungen bis zur tatsächlichen Wertstellung zwischen
9 und 13 % Verzugszinsen zu zahlen. Ein „Körberlgeld" für Banken in Millionenhöhe.

Abhilfe würde eine Regelung im Bankwesengesetz (§ 37) schaffen, dass im
Zahlungsverkehr mit KonsumentInnen generell taggleich wertzustellen ist, wie dies
beispielsweise
in Deutschland der Fall ist.

 


Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen
nachstehende

Anfrage:

1.       Ist Ihnen dieser Sachverhalt bekannt?

Wenn ja, wie beurteilt das Finanzressort eine derartige Vorgangsweise von Banken und
die Verrechnung von Verzugszinsen wegen unterbliebener Wertstellung?

2.                            In welchen Mitgliedsländern der Europäischen Union gibt es bei Überweisungen
(Einzahlungen) auf Konsumentenkonten eine taggleiche Wertstellung?

3.                            Welche Einnahmen haben nach Ansicht des Finanzressorts die österreichischen Banken
im Jahre 2005 dadurch erzielt, weil keine taggleiche Wertstellung bei Überweisungen
(Einzahlungen) vorgenommen wurde? (Aufschlüsselung auf die einzelnen Banken)

4.                            Welche Konsumentenkonten werden in Österreich am häufigsten überzogen?
Sind es die mit regelmäßigen monatlichen Zahlungen (z.B. Lohn, Pension) bis
1.000 Euro, 1.001 bis 2.000 Euro, 2.001 bis 3.000 Euro oder über 3.000 Euro?

5.                            Werden Sie dafür eintreten, dass auch im österreichischen Bankwesengesetz generell
bei Überweisungen eine taggleiche Wertstellung vorgeschrieben wird?

Wenn nein, warum nicht?