478/J XXII. GP

Eingelangt am 04.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Steier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend CEATS

Das Luftfahrtabkommen CEATS (Central European Air Traffic Services) zwischen
Österreich, Italien, Slowakei, Slowenien, Ungarn, Kroatien, Bosnien-Herzegowina und
der Tschechischen Republik sieht u.a. die Einrichtung der CEATS-Flugsicherungs-
Zentrale für Mittel - und Osteuropa in Österreich (Fischamend) vor. 2010 soll der
Vollbetrieb aufgenommen werden; der CEATS-Flugsicherungs-Zentrale wird die
Überwachung des oberen Luftraumes für die acht beteiligten Staaten obliegen.

Als positive Effekte sind die Aufwertung des Standortes Österreich um eine wichtige
europäische Organisation und die Tatsache, dass Wien damit zu einer wichtigen
Drehscheibe des internationalen Flugverkehrs werden wird, anzuführen.
Einer näheren Überprüfung bedürfen allerdings die Erwartungen, die in die Ansiedelung
der CEATS-Flugsicherungszentrale in Österreich gesetzt werden. Das geschätzte
Investitionsvolumen wird mit 120 Millionen Euro angegeben; 400 Arbeitsplätze sollen
entstehen und darüber hinaus werden Aufträge an österreichische Unternehmen sowie
weitere Ansiedlung von ausländischen Unternehmen erwartet.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie nachstehende

Anfrage:

1. Wichtige und häufig angeführte Argumente für CEATS sind Synergieeffekte und
damit auch eine Kostensenkung für die Luftraumnutzer. Mit Ersparnissen in welcher
Höhe rechnet man in den einzelnen Bereichen: Personalaufwand;
grenzüberschreitende Nutzung bestehender Infrastrukturen; Flugsicherungstechnik
durch gemeinsame Forschung, Entwicklung, Ausschreibung, Beschaffung und
Verwendung der erforderlichen künftigen Infrastruktur; Einsparungen durch
optimierte Luftprofile (bitte einzeln anführen)?

2.  Die Grundsatzvereinbarung für CEATS wurde 1997 abgeschlossen; der Teilbetrieb
von CEATS soll ab 2007, also erst 10 Jahre später erfolgen. Werden für das Projekt
CEATS Adaptierungen an die mittlerweile veränderten Rahmenbedingungen im
europäischen Flugverkehr erforderlich sein und wenn ja welche?

3.  Eine dieser veränderten Rahmenbedingungen ist das "Single European Sky" (SES -
ein europäischer Luftraum)- Konzept der EU, das künftig in Europa nur mehr sieben
bis zehn "funktionale Luftraumblöcke" (statt bisher mehr als 60 meist mit den
Staatsgrenzen idente Blöcke) vorsieht. Soll CEATS einer dieser sieben bis zehn
Blöcke werden? Wenn ja, welche Aktivitäten gibt es seitens Ihres Ressorts, um diese


Entscheidung zu forcieren und CEATS an SES anzupassen?

4.   Hervorgehoben werden die wirtschaftlich positiven Effekte der Ansiedelung von 400
CEATS-Bediensteten in Österreich. Wie hoch schätzen Sie den Anteil an
österreichischen Arbeitnehmerinnen unter diesen 400 CEATS-Mitarbeitern?

5. Als Vorteil von CEATS wird die Reduzierung nationaler Personalerfordernisse durch
Wegfall des oberen Luftraums und die Möglichkeit zur Reorganisation bestehender
nationaler Flugsicherungseinheiten angeführt. Sind in Österreich unter diesem Titel
Personalreduktionen und Reorganisationen bei der AUSTRO CONTROL (ACG)
geplant und wenn ja, in welchem Ausmaß?

6. Welche arbeitsmarktpolitischen und finanziellen Auswirkungen wird das CEATS -
Projekt auf die ACG und deren rund 1000 Mitarbeiter haben?

7. Wie lassen sich die Bestrebungen der CEATS - Staaten nach Effizienzsteigerung
und Kosteneinsparung damit in Einklang bringen, dass es bei der AUSTRO
CONTROL zu keinen Kündigungen kommen soll?

8.  CEATS wird in den Erläuterungen als „Ausfallersatz für die ACG" angeführt. Warum
geht man Ihrer Ansicht nach davon aus, dass dies erforderlich sein könnte oder
sollte?

9. Welche konkreten Synergieeffekte wird CEATS bei der Nutzung bestehender und
künftiger Infrastrukturen durch die im unteren Luftraum verbleibenden nationalen
Flugsicherungseinheiten für Österreich bringen?

10. Liegt für Österreich im speziellen für das Projekt CEATS eine Kosten - Nutzen-
Analyse vor und wenn ja, mit welchen Resultaten?

11. In den erläuternden Bemerkungen der Gesetzesvorlage wird ausgeführt, dass sich
durch die „zeitlich verzögerte Implementierung (2007/2010 statt 2005) der Kosten-
Nutzen-Faktor verringert hat. In welchem Ausmaß ist dies erfolgt und wie hoch sind
die ebenfalls angeführten erwarteten zeitlich befristeten Kostenerhöhungen im
Projekt CEATS?

12. Gerüchteweise soll der Vollbetrieb der CEATS-Flugsicherungszentrale tatsächlich
erst ab 2015 möglich sein. Entspricht dies den Tatsachen? Falls nein, können Sie
garantieren, dass der Vollbetrieb der CEATS-Flugsicherungszentrale ab 2010
gesichert sein wird?

13. Laut Erläuterungen stehen ca. 12,35 Mio Euro für den Erwerb des Grundstückes zur
Verfügung. Wie hoch waren die tatsächlichen Kosten?

14. Laut Medienberichten gibt es Differenzen bei der geschätzten Investitionssumme für
die CEATS-Zentrale: EUROCONTROL-Direktor Stadier spricht von rund 1 Mrd Euro,
die ACG schätzt mit einem Viertel der Investitionssumme das Auskommen zu finden.


In welcher Höhe werden sich die Investitionskosten tatsächlich bewegen?

15. Wie hoch werden die Kosten für die Errichtung und den Betrieb für die CEATS-
Flugsicherungszentrale veranschlagt, deren Kostentragung nach einem
Kostenteilungsschlüssel von allen CEATS-Mitgliedsstaaten auf die Luftraumnutzer
übergewälzt werden sollen?

16. Wie wollen sie den gleichen Sicherheitsstatus im Flugverkehr bei "reduziertem
Personalaufwand gegenüber den gegenwärtigen nationalen Erfordernissen"
garantieren?

17. Welche konkreten positiven Effekte für die heimische Luftfahrt in Form von
Verbilligungen für die Airlines erwarten Sie sich durch CEATS?