48/J XXII.GP

Eingelangt am: 23.01.2003

ANFRAGE

des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur

betreffend Weitergabe von personenbezogenen Daten aus der
Bildungsdokumentation

Im Erlass des Landesschulrates für Oberösterreich mit der Zahl A9-186/16-02 vom
03.09.02 und im Erlass des Landesschulrates für Oberösterreich mit der Zahl A9-
186/16ad1-02 vom 10.09.02 wird Bezug genommen auf ein Schreiben vom
20.8.2002, GZ 10.010/14-III/B/11/2002 des Bundesministeriums für Bildung,
Wissenschaft und Kultur. Dort heißt es demnach: "Das Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft und Kultur ersucht aus gegebenem Anlass [*A] alle
Landesschulräte bzw. den Stadtschulrat für Wien die Schulen im jeweiligen
Zuständigkeitsbereich darauf hinzuweisen, dass gemäß den Bestimmungen des
Datenschutzgesetzes die Weitergabe von personenbezogenen Daten nur mit
Zustimmung der Betroffenen erfolgen darf. Das gilt insbesondere auch für die
Privatadresse oder Geburtsdaten von Schülern, um die Einrichtungen anfragen, die
mit der Schule kooperieren (z.B. Geldinstitute). Der im Datenschutzgesetz verankerte
Grundsatz der informationellen Selbstbestimmung verlangt, dass der Betroffene
selbst darüber entscheiden kann, welche Informationen aus seinem Privatbereich an
Dritte weitergegeben werden. [*B]"

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Welchen Inhalts und welcher Art ist das gesamte Schreiben GZ 10.010/14-
lll/B/11/2002 des Bundesministeriums? Bitte dieses Schreiben der
Anfragebeantwortung in Kopie beilegen.

2. Welcher ist der bei *A genannte gegebene Anlass?

3. Wie wird der letzte einleitend angeführte Satz des Schreibens GZ 10.010/14-
lll/B/11/2002 , hier gekennzeichnet mit *B, in Bezug auf die Exekution des
Gesetzes zur Dokumentation im Bildungswesen gehandhabt?


4.  Sind Ihnen Fälle bekannt, in denen die Sozialversicherungsnummer für das
Bildungsdokumentationsgesetz abgegeben wurde, ohne das Einverständnis
der Schülerinnen in Form einer Unterschrift festzuhalten? Wann ja, welche
Maßnahmen wurden getroffen, um zukünftig das schriftliche Einverständnis
der Schülerinnen sicherzustellen?

5. Wird bei minderjährigen Schülerinnen bei der Abgabe der

Sozialversicherungsnummer eine Einverständniserklärung der Eltern
eingefordert? Wenn nein, weshalb nicht?

6.  Gibt es Schreiben an die Landesschulräte bzw. den Stadtschulrat zum
Umgang mit der Datenerhebung für das Bildungsdokumentationsgesetz?
Wenn ja, bitte diese in Kopie der Anfragebeantwortung beilegen.

7.  Gibt es bereits Erkenntnisse aus der Evaluation der Umsetzung des
Bildungsdokumentationsgesetzes? Wenn ja, welche?

8.  Sind dem Bundesministerium Fälle bekannt, in denen gegen die inhaltlich im
Schreiben GZ 10.010/14-III/B/11/2002 genannten Bestimmungen verstoßen
wurde? Wenn ja, welcher Art waren diese?