481/J XXII. GP

Eingelangt am 04.06.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Zuständigkeiten Passwesen

Mit der Novelle zum Passgesetz wurden die Zuständigkeiten für das Passwesen geändert und
die Bezirksverwaltungsbehörden bzw. in den Landeshauptstädten der jeweilige Bürgermeister
mit der Vollziehung beauftragt. Allerdings gab es davon Ausnahmen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres
nachstehende

Anfrage:

1.   Mit welcher Begründung wurde das Passwesen auf Bürgermeister von Gemeinden im
Bereich von Bundespolizeibehörden übertragen, obwohl sonst hiefür die
Bezirksverwaltungsbehörde zuständig ist?

2.   Ist dies als erster Schritt in Richtung einer Aufgabenverlagerung von den
Bezirksverwaltungsbehörden auf die Gemeinden zu sehen?

3.   Wird bei künftigen Übertragungen von Agenden weg von den Bundespolizeibehörden
(Sicherheitsverwaltung) ähnlich vorgegangen werden?