51/J XXII.GP
Eingelangt am: 23.01.2003
ANFRAGE
der Abgeordneten Heidemarie
Rest-Hinterseer, DI Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen
und Freunde
an den Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft
betreffend Gleichstellung der Frauen im Ländlichen Raum
Den Frauen kommt im Leben der
Landbevölkerung eine Schlüsselrolle zu, die insofern
über die Aspekte der
wirtschaftlichen Tätigkeit (landwirtschaftliche oder andere
Tätigkeit) hinausgeht,
als sie generell in stärkerem Umfang als die Männer am
Familienleben und am Leben der Landgemeinde teilnehmen, wobei sie Familien- und
Berufsleben miteinander verbinden müssen. Auch in der Zivilgesellschaft,
bei den
Maßnahmen zur Diversifizierung der landwirtschaftlichen Tätigkeiten
und im neuen
Gefüge des ländlichen Raumes insgesamt spielen die Frauen eine immer
wichtigere
Rolle.
Dennoch bestehen die Hindernisse und
Diskriminierungen fort und den im ländlichen
Raum lebenden Frauen wird nicht die Bedeutung zuerkannt, die ihnen im Rahmen
der
neuen gesellschaftlichen Prozesse zusteht. In den ländlichen Gebieten sind
die Frauen
bei
Beschlussfassungsprozessen auf allen Ebenen unterrepräsentiert,
tendenziell
stärker von Arbeitslosigkeit, sinkendem Lebensstandard, Isolation oder
Mangel an
Dienstleistungen (wie z.B. Angebote an öffentlichen Verkehrsmitteln und
für die
Betreuung von Kindern und älteren Menschen) betroffen als Männer. Die
traditionelle
Rollenverteilung herrscht weiterhin vor.
Erforderlich ist daher die Förderung
und Integration der Frauen im Rahmen einer
integrierten Entwicklung des ländlichen Raumes, um die neuen
Beschäftigungspotentiale
(Informationstechnologien, örtliche Dienstleistungen,
ländlicher Fremdenverkehr, umweltfreundliche Aktivitäten etc.)
auszuschöpfen. Dies
erfordert auch eine angemessene fachliche Ausbildung und Qualifizierung, die
den
Frauen zur Verfügung gestellt werden
muss.
Der Rat der Europäischen Union hat
daher die durchgängige Berücksichtigung der
Geschlechtergleichstellungskomponente auf Ebene des Rates (Landwirtschaft)
beschlossen. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, in ihren Politiken zur
Entwicklung
des ländlichen Raumes
die Rolle der Frauen anzuerkennen und die
Entwicklungspolitiken
dahingehend zu prüfen, dass sie keine diskriminierenden
Auswirkungen auf Frauen haben und so weit wie möglich zur Förderung
der
Gleichstellung der Geschlechter beitragen. Jeder Mitgliedstaat hat somit die
Verpflichtung, die Rolle der Frauen im ländlichen Raum zu stärken.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Inwiefern sind Sie dem EU-Rats-Beschluss gefolgt und haben im Programm
für
den ländlichen Raum die Rolle der Frauen berücksichtigt, um ihren
Lebensstandard zu verbessern,
Arbeitsplätze und grundlegende Dienstleistungen
zu sichern sowie neue Impulse zu geben?
2.
Inwiefern kommen Sie der Aufforderung des Rates nach, eine systematische
Diagnose und eine Vorabanalyse der Entwicklungspolitiken, -vorschriften, -
strategien und -projekte durchzuführen, bevor sie verabschiedet werden, um
zu
gewährleisten, dass sie keine diskriminierenden Auswirkungen auf Frauen
haben
und so weit wie möglich zur Förderung der Gleichstellung der
Geschlechter
beitragen?
3. Welche Untersuchungen und Strategien haben Sie angestellt, um den
Bedürfnissen der Frauen
im ländlichen Raum nachkommen zu können (wurden
diesbezügliche Studien gemacht bzw. sind solche geplant)?
4.
Welche Maßnahmen werden Sie setzen, damit die Frauen im ländlichen
Raum an
den
Beschlussfassungsprozessen wesentlich stärker als bisher teilhaben?
5.
Was werden Sie dazu beitragen, damit die Chancengleichheit von Männern und
Frauen im Berufsleben des ländlichen Raumes gewährleistet wird?
6.
Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
sind für Frauen im
Ländlichen Raum geplant?
7.
Was werden Sie unternehmen, damit im Grünen Bericht nach Geschlecht
aufgeschlüsselte Statistiken ausgearbeitet und dargestellt werden?
8.
Was werden Sie dazu beitragen, damit lebensbegleitende Maßnahmen von
Frauen im ländlichen Raum stärker als bisher unterstützt werden
(z.B. durch
Förderung von qualitativ
hochwertigen Arbeitsplätzen, mehr Angeboten in der
Aus- und Weiterbildung, Schaffung von Netzen und anderen Zusammenschlüssen
der Landfrauen)?
9. Welche konkreten Maßnahmen werden Sie treffen, um die wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit der Unternehmerinnen in den ländlichen Gebieten zu stärken?
10.
Welche konkreten Maßnahmen sind sonst geplant, um die durchgängige
Berücksichtigung der Geschlechergleichstellungskomponente in
sämtlichen
Programmen, denen Mittel aus dem Strukturfonds gewährt werden, zu
verwirklichen?
11.
Inwiefern kommen Sie dem Ratsbeschluss nach, mit anderen europäischen
Ländern die Erfahrung bei der Förderung der Gleichstellung in
ländlichen
Gebieten auszutauschen?