58/J XXII.GP
Eingelangt am: 05.02.2003
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend erhebliche Lücken in der Fleischkontrolle
Aus dem Rohbericht des EU-Kontrollteams
Sanco, dessen Hauptkritikpunkte im
Kurier vom 28.1.2003, S. 15 veröffentlicht wurden, geht hervor, daß es nach wie
vor
erhebliche Mängel bei der Rückverfolgbarkeit von Rindfleisch und
Rindfleischerzeugnissen gibt. Die Rückverfolgbarkeit des Fleisches ist durch
massive Lücken auf dem Weg vom Schlachthof zum Handel nicht gewährleistet.
Mangelhafte Registriersysteme oder falsche Angaben beeinträchtigen den Nachweis
der Herkunft, obwohl eine lückenlose Etikettierung vorgegeben wird. Herkunft,
Aufzucht, Schlachtung und Zerlegung waren bei einigen der Proben nicht
vollständig
und korrekt wiedergegeben. Als Ursache wird die Zersplitterung der
Kontrollkompetenz angegeben: die AMA ist für die freiwillige, strengere
Kennzeichnung zuständig, der Bundesminister für soziale Sicherheit und
Generationen für die obligatorische Kennzeichnung im Rahmen des
Lebensmittelgesetzes. Die Fleischbeschau wiederum ist auf der Ebene der
Bundesländer angesiedelt.
Unter anderem heißt es im EU-Bericht: „In mehreren Zerlegebetrieben wurde
Fleisch unterschiedlicher Herkunft ohne eindeutige Trennung der Partien gleichzeitig
verarbeitet."
„Auf gefrorenem Frischfleisch fehlte die Angabe des Monats und des Jahres des
Einfrierens."
„Die 6-Tage-Frist für die Verwendung von Frischfleisch zur Herstellung von
Hackfleisch/Faschiertem wurde nicht eingehalten."
Hinsichtlich der Kühlhäuser wurde kritisiert: „In den besuchten Betrieben waren die
Handelsdokumente in Begleitung des abgehenden Fleisches oft unvollständig
(fehlender Bestimmungsbetrieb, Zulassungsnummer nicht angegeben, keine
Nennung des Monats und des Jahres des Einfrierens)."
Laut Kurier-Artikel sprechen Sie sich für eine „Bereinigung"
des Kontrollsystems aus.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Welche
konkreten Maßnahmen werden Sie setzen, um die kritisierten
Mißstände, die durch den EU-Kontrollbesuch festgestellt wurden, zu beseitigen
und das Kontrollsystem zu „bereinigen"?
2. In welchen
Bundesländern wurde geprüft, welche wurden beanstandet und was
waren die Gründe der Beanstandung?
3. Welche Zusagen zur
Verbesserung der beanstandeten Mängel gibt es von
Seiten dieser Bundesländer?
4. Was haben Sie bisher
unternommen bzw. was werden Sie tun, damit die
zuständigen Landesstellen die Kontrolle auf den Schlachthöfen verbessern?
5. Was unternehmen Sie,
um in den Zerlegebetrieben die gleichzeitige
Verarbeitung von Fleisch aus unterschiedlicher Herkunft ohne eindeutige
Trennung der Partien zu unterbinden?
6. Inwiefern werden
Sie sicherstellen, dass die Handelsdokumente des
abgehenden Fleisches vollständig und richtig ausgefüllt werden
(Bestimmungsbetrieb, Zulassungsnummer, Zeitpunkt des Einfrierens)?
7. Was werden Sie
unternehmen, damit die 6-Tage-Frist zur Herstellung von
Faschiertem eingehalten wird?
8. Werden Sie im Zuge
der Verwaltungsreform darauf dringen, dass der
Zersplitterung der Lebensmittelkontrolle entgegengewirkt wird? Wenn ja,
welche Vorschläge werden Sie machen? Wenn nein, wie begründen Sie das?
9. Unterstützen Sie den
Vorschlag des Landwirtschaftsministers, die Agentur für
Ernährungssicherheit solle auch die Kompetenzen der Ländern bündeln bzw.
welche Vorschläge haben Sie zur Verbesserung der Lebensmittelkontrolle?