58/J XXII.GP

Eingelangt am: 05.02.2003

ANFRAGE

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend erhebliche Lücken in der Fleischkontrolle


Aus dem Rohbericht des EU-Kontrollteams Sanco, dessen Hauptkritikpunkte im
Kurier vom 28.1.2003, S. 15 veröffentlicht wurden, geht hervor, daß es nach wie vor
erhebliche Mängel bei der Rückverfolgbarkeit von Rindfleisch und
Rindfleischerzeugnissen gibt. Die Rückverfolgbarkeit des Fleisches ist durch
massive Lücken auf dem Weg vom Schlachthof zum Handel nicht gewährleistet.
Mangelhafte Registriersysteme oder falsche Angaben beeinträchtigen den Nachweis
der Herkunft, obwohl eine lückenlose Etikettierung vorgegeben wird. Herkunft,
Aufzucht, Schlachtung und Zerlegung waren bei einigen der Proben nicht vollständig
und korrekt wiedergegeben. Als Ursache wird die Zersplitterung der
Kontrollkompetenz angegeben: die AMA ist für die freiwillige, strengere
Kennzeichnung zuständig, der Bundesminister für soziale Sicherheit und
Generationen für die obligatorische Kennzeichnung im Rahmen des
Lebensmittelgesetzes. Die Fleischbeschau wiederum ist auf der Ebene der
Bundesländer angesiedelt.

Unter anderem heißt es    im EU-Bericht: „In mehreren Zerlegebetrieben wurde

Fleisch unterschiedlicher Herkunft ohne eindeutige Trennung der Partien gleichzeitig

verarbeitet."

„Auf gefrorenem Frischfleisch fehlte die Angabe des Monats und des Jahres des

Einfrierens."

„Die   6-Tage-Frist  für  die   Verwendung   von  Frischfleisch  zur Herstellung   von

Hackfleisch/Faschiertem wurde nicht eingehalten."

Hinsichtlich der Kühlhäuser wurde kritisiert: „In den besuchten Betrieben waren die

Handelsdokumente  in  Begleitung  des  abgehenden  Fleisches  oft  unvollständig

(fehlender   Bestimmungsbetrieb,    Zulassungsnummer   nicht   angegeben,    keine

Nennung des Monats und des Jahres des Einfrierens)."

Laut Kurier-Artikel sprechen Sie sich für eine „Bereinigung" des Kontrollsystems aus.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:


1.      Welche konkreten Maßnahmen werden Sie setzen, um die kritisierten
Mißstände, die durch den EU-Kontrollbesuch festgestellt wurden, zu beseitigen
und das Kontrollsystem zu „bereinigen"?

2.      In welchen Bundesländern wurde geprüft, welche wurden beanstandet und was
waren die Gründe der Beanstandung?

3.     Welche Zusagen zur Verbesserung der beanstandeten Mängel gibt es von
Seiten dieser Bundesländer?

4.     Was haben Sie bisher unternommen bzw. was werden Sie tun, damit die
zuständigen Landesstellen die Kontrolle auf den Schlachthöfen verbessern?

5.     Was unternehmen Sie, um in den Zerlegebetrieben die gleichzeitige
Verarbeitung von Fleisch aus unterschiedlicher Herkunft ohne eindeutige
Trennung der Partien zu unterbinden?

6.      Inwiefern werden Sie sicherstellen, dass die Handelsdokumente des
abgehenden Fleisches vollständig und richtig ausgefüllt werden
(Bestimmungsbetrieb, Zulassungsnummer, Zeitpunkt des Einfrierens)?

7.     Was werden Sie unternehmen, damit die 6-Tage-Frist zur Herstellung von
Faschiertem eingehalten wird?

8.     Werden Sie im Zuge der Verwaltungsreform darauf dringen, dass der
Zersplitterung der Lebensmittelkontrolle entgegengewirkt wird? Wenn ja,
welche Vorschläge werden Sie machen? Wenn nein, wie begründen Sie das?

9.     Unterstützen Sie den Vorschlag des Landwirtschaftsministers, die Agentur für
Ernährungssicherheit solle auch die Kompetenzen der Ländern bündeln bzw.
welche Vorschläge haben Sie zur Verbesserung der Lebensmittelkontrolle?