59/J XXII.GP
Eingelangt am: 05.02.2003
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend erhebliche Lücken in der Fleischkontrolle
Aus dem Rohbericht des
EU-Kontrollteams Sanco, dessen Hauptkritikpunkte im
Kurier vom 28.1.2003, S. 15 veröffentlicht wurden, geht hervor, daß es nach wie
vor
erhebliche Mängel bei der Rückverfolgbarkeit von Rindfleisch und
Rindfleischerzeugnissen gibt. Die Rückverfolgbarkeit des Fleisches ist durch
massive
Lücken auf dem Weg vom Schlachthof zum Handel nicht gewährleistet. Mangelhafte
Registriersysteme oder falsche Angaben beeinträchtigen den Nachweis der
Herkunft,
obwohl eine lückenlose Etikettierung vorgegeben wird. Herkunft, Aufzucht,
Schlachtung und Zerlegung waren bei einigen der Proben nicht vollständig und
korrekt wiedergegeben. Als Ursache wird die Zersplitterung der
Kontrollkompetenz
angegeben: die AMA ist für die freiwillige, strengere Kennzeichnung zuständig,
der
Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen für die obligatorische
Kennzeichnung im Rahmen des
Lebensmittelgesetzes. Die Fleischbeschau
wiederum ist auf der Ebene der Bundesländer angesiedelt.
Unter anderem heißt es im EU-Bericht: „In mehreren Zerlegebetrieben wurde Fleisch
unterschiedlicher Herkunft ohne eindeutige Trennung der Partien gleichzeitig
verarbeitet."
„Auf gefrorenem Frischfleisch fehlte die Angabe des Monats und des Jahres des
Einfrierens."
„Die B-Tage-Frist für die Verwendung von Frischfleisch zur Herstellung von
Hackfleisch/Faschiertem wurde nicht eingehalten."
Hinsichtlich der Kühlhäuser wurde kritisiert: „In den besuchten Betrieben waren die
Handelsdokumente in Begleitung des abgehenden Fleisches oft unvollständig
(fehlender Bestimmungsbetrieb, Zulassungsnummer nicht angegeben, keine
Nennung des Monats und des Jahres des Einfrierens)."
Laut Kurier-Artikel sprechen Sie
sich dafür aus, dass die im Vorjahr geschaffene
Ernährungsagentur als „Drehscheibe für eine verbesserte Koordination"
anbiete.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Welche konkreten
Maßnahmen werden Sie als Landwirtschaftsminister setzen,
um die kritisierten Mißstände, die durch den EU-Kontrollbesuch festgestellt
wurden, zu beseitigen?
2. Welche Kompetenzen
und Ressourcen hat die Ernährungsagentur für eine
„verbesserte Koordination"?
3. Warum ist die AMA,
die ja auch wesentliche Kontrollfunktionen hat, nicht in die
Ernährungsagentur integriert?
4. Was werden Sie
unternehmen, damit die AMA ihre Kontrolldichte erhöht, da ja
bereits anlässlich der parlamentarischen Enquete zur Lebensmittelsicherheit im
Februar 2001 die geringe Kontrollfrequenz offenkundig wurde?
5. Diese Kritik
der Sanco stellt die Anwendung Ihrer vielzitierten Strategie der
Rückverfolgbarkeit „vom Feld zum Teller" in der Praxis in Frage. Was
werden
Sie unternehmen, damit die erheblichen Lücken im Kontrollsystem geschlossen
werden?
6. Werden Sie im Zuge
der Verwaltungsreform darauf dringen, dass der
Zersplitterung der Lebensmittelkontrolle und diesem Kompetenz-Wirrwarr
entgegengewirkt wird? Wenn ja, was werden Sie vorschlagen? Wenn nein, wie
begründen Sie das?