59/J XXII.GP

Eingelangt am: 05.02.2003

ANFRAGE

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde


an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend erhebliche Lücken in der Fleischkontrolle

Aus dem Rohbericht des EU-Kontrollteams Sanco, dessen Hauptkritikpunkte im
Kurier vom 28.1.2003, S. 15 veröffentlicht wurden, geht hervor, daß es nach wie vor
erhebliche Mängel bei der Rückverfolgbarkeit von Rindfleisch und
Rindfleischerzeugnissen gibt. Die Rückverfolgbarkeit des Fleisches ist durch massive
Lücken auf dem Weg vom Schlachthof zum Handel nicht gewährleistet. Mangelhafte
Registriersysteme oder falsche Angaben beeinträchtigen den Nachweis der Herkunft,
obwohl eine lückenlose Etikettierung vorgegeben wird. Herkunft, Aufzucht,
Schlachtung und Zerlegung waren bei einigen der Proben nicht vollständig und
korrekt wiedergegeben. Als Ursache wird die Zersplitterung der Kontrollkompetenz
angegeben: die AMA ist für die freiwillige, strengere Kennzeichnung zuständig, der
Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen für die obligatorische
Kennzeichnung im Rahmen des Lebensmittelgesetzes. Die Fleischbeschau
wiederum ist auf der Ebene der Bundesländer angesiedelt.

Unter anderem heißt es im EU-Bericht: „In mehreren Zerlegebetrieben wurde Fleisch

unterschiedlicher  Herkunft  ohne   eindeutige   Trennung   der  Partien   gleichzeitig

verarbeitet."

„Auf gefrorenem Frischfleisch fehlte die Angabe des Monats und des Jahres des

Einfrierens."

„Die   B-Tage-Frist   für  die   Verwendung   von   Frischfleisch   zur  Herstellung   von

Hackfleisch/Faschiertem wurde nicht eingehalten."

Hinsichtlich der Kühlhäuser wurde kritisiert: „In den besuchten Betrieben waren die

Handelsdokumente   in   Begleitung  des   abgehenden   Fleisches   oft  unvollständig

(fehlender   Bestimmungsbetrieb,    Zulassungsnummer   nicht   angegeben,    keine

Nennung des Monats und des Jahres des Einfrierens)."

Laut Kurier-Artikel sprechen Sie sich dafür aus, dass die im Vorjahr geschaffene
Ernährungsagentur als „Drehscheibe für eine verbesserte Koordination" anbiete.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:


1.     Welche konkreten Maßnahmen werden Sie als Landwirtschaftsminister setzen,
um die kritisierten Mißstände, die durch den EU-Kontrollbesuch festgestellt
wurden, zu beseitigen?

2.     Welche Kompetenzen und Ressourcen hat die Ernährungsagentur für eine
„verbesserte Koordination"?

3.     Warum ist die AMA, die ja auch wesentliche Kontrollfunktionen hat, nicht in die
Ernährungsagentur integriert?

4.     Was werden Sie unternehmen, damit die AMA ihre Kontrolldichte erhöht, da ja
bereits anlässlich der parlamentarischen Enquete zur Lebensmittelsicherheit im
Februar 2001 die geringe Kontrollfrequenz offenkundig wurde?

5.      Diese Kritik der Sanco stellt die Anwendung Ihrer vielzitierten Strategie der
Rückverfolgbarkeit „vom Feld zum Teller" in der Praxis in Frage. Was werden
Sie unternehmen, damit die erheblichen Lücken im Kontrollsystem geschlossen
werden?

6.     Werden Sie im Zuge der Verwaltungsreform darauf dringen, dass der
Zersplitterung der Lebensmittelkontrolle und diesem Kompetenz-Wirrwarr
entgegengewirkt wird? Wenn ja, was werden Sie vorschlagen? Wenn nein, wie
begründen Sie das?