6/J XXII.GP
Eingelangt am: 20.12.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Maier
und Genossinnen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend „U-Haft wegen HIV-Gefährdung"
Den Salzburger Nachrichten vom 14.12.2002 war in einem Artikel u.a. folgendes zu
entnehmen:
„Der 31-jährige HIV-positive Mann steht in Verdacht, mindestens sechs Frauen
vorsätzlich durch ungeschützten Geschlechtsverkehr gefährdet zu haben.
Testergebnisse der Frauen liegen noch nicht vor. Bereits 1999 war der Mann wegen
desselben Delikts zu einer Haftstrafe verurteilt worden, die Anzeige der Polizei ging
in diesen Tagen bei der Staatsanwaltschaft ein, die U-Haft wurde bis Februar 2003
verlängert".
Bekannt wurden weitere Fälle in denen eine HIV-Gefährdung bzw. HIV-Infektion auf
andere Art und Weise herbeigeführt wurde. Auch Drohungen in diese Richtung
wurden bekannt.
Die unterzeichneten
Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz
nachstehende
Anfrage:
1. Wie
viele Anzeigen wurden wegen „HIV-Gefährdung" 1998,1999, 2000,
2001
und 2002 erstattet (Aufschlüsselung auf die einzelnen Jahre und
Bundesländer)?
2. Wie
viele dementsprechende rechtskräftige Verurteilungen gab es 1998,1999,
2000, 2001 und 2002 (Aufschlüsselung auf die einzelnen Jahre und
Bundesländer)?
3. Aufgrund welcher Strafbestimmungen kam es dabei zu diesen Verurteilungen?
4. Welche Strafen wurden in diesen Jahren dabei jeweils verhängt?
5. Gab es
in diesem Zusammenhang Widerholungstäter? Wenn ja, wie viele und
wann?