6/J XXII.GP

Eingelangt am: 20.12.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Maier

und Genossinnen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend „U-Haft wegen HIV-Gefährdung"

Den Salzburger Nachrichten vom 14.12.2002 war in einem Artikel u.a. folgendes zu

entnehmen:

„Der 31-jährige HIV-positive Mann steht in Verdacht, mindestens sechs Frauen

vorsätzlich durch ungeschützten Geschlechtsverkehr gefährdet zu haben.

Testergebnisse der Frauen liegen noch nicht vor. Bereits 1999 war der Mann wegen

desselben Delikts zu einer Haftstrafe verurteilt worden, die Anzeige der Polizei ging

in diesen Tagen bei der Staatsanwaltschaft ein, die U-Haft wurde bis Februar 2003

verlängert".

Bekannt wurden weitere Fälle in denen eine HIV-Gefährdung bzw. HIV-Infektion auf

andere Art und Weise herbeigeführt wurde. Auch Drohungen in diese Richtung

wurden bekannt.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz
nachstehende

Anfrage:

1. Wie viele Anzeigen wurden wegen „HIV-Gefährdung" 1998,1999, 2000, 2001
und 2002 erstattet (Aufschlüsselung auf die einzelnen Jahre und Bundesländer)?

2. Wie viele dementsprechende rechtskräftige Verurteilungen gab es 1998,1999,
2000, 2001 und 2002 (Aufschlüsselung auf die einzelnen Jahre und
Bundesländer)?

3. Aufgrund welcher Strafbestimmungen kam es dabei zu diesen Verurteilungen?

4. Welche Strafen wurden in diesen Jahren dabei jeweils verhängt?

5. Gab es in diesem Zusammenhang Widerholungstäter? Wenn ja, wie viele und
wann?