626/J XXII. GP

Eingelangt am 08.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Matznetter

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Rückforderungen der Telekom Austria an den Bund

Medienberichten zufolge tickt in der Telekom Austria eine Budgetbombe. Dem
Finanzministerium sollen Rückforderungen von rund 400 Millionen Euro ins Haus stehen.

Sollte die Republik den Betrag tatsächlich zahlen müssen, wäre das Doppelbudget 2003/2004
gefährdet.

Hinsichtlich der Konkretisierung der Forderungen bzw. der Bestätigung ihrer Existenz hüllen
sich Telekom Austria und Finanzministerium bisher in Schweigen.

Es scheint so zu sein, dass die Telekom Austria zu viel an den Bund für die „Auslagerung"
der pragmatisierten Beamten in die Telekom Austria Personalmanagement GmbH (TAP)
gezahlt hat und nun eine Rückforderungen besteht.

Damit auch hier mehr Licht ins Dunkel kommt, richten die unterzeichneten Abgeordneten an
den Bundesminister für Finanzen nachstehende


Anfrage:

1. Ist es richtig, dass die Telekom Austria AG Forderungen an die Republik Österreich
gestellt hat?

2. Aus welchem Titel resultieren die Forderungen der Telekom Austria AG?

3. Worauf stützen sich die Forderungen der Telekom Austria AG?

4. Wie hoch sind die Forderungen der Telekom Austria AG?

5. Wann und wodurch haben Sie von diesen Forderungen Kenntnis erhalten?

6. Wurden die Forderungen schriftlich geltend gemacht?
Wenn ja, wann?

7. Haben Sie andere Mitglieder der Bundesregierung oder irgendjemand sonst über diese
Forderungen informiert?
Wenn ja, wen und wann?
Wenn nein, warum nicht?

8. Den Medienberichten ist zu entnehmen, es habe lautstarke Auseinandersetzungen
zwischen Ihnen und Telekom-Managern über die Forderungen der Telekom Austria AG
gegeben.

Wurde versucht, das Management der Telekom Austria AG unter Druck zu setzen,
damit die Forderungen zum Schaden des Unternehmens und der Aktionäre
zurückgezogen werden?

9. Dem Vernehmen nach wurde ein „Waffenstillstand" zwischen der Telekom Austria AG
und Ihnen als Vertreter der Republik Österreich abgeschlossen.
Auf welche Forderungen der Telekom bezieht sich das Abkommen?
Was ist Inhalt dieses Abkommens?
Zu welchem Zweck wurde das Abkommen geschlossen?
Wie lange gilt das Abkommen?
Wenn das Abkommen befristet ist, was passiert nach Ablauf der Gültigkeitsdauer?

10. Was ist der Zweck der im Budgetbegleitgesetz enthaltenen Novelle zum § 17 Abs. 6
und Abs. 7 Poststrukturgesetz, die auffälligerweise rückwirkend ab 1. Mai 1996
wirken soll? Eine - wie den Erläuterungen zu entnehmen ist - rein textliche


Klarstellung rückwirkend über mehr als 7 Jahre vorzunehmen, wird wohl rein zufällig
und ohne konkreten Anlassfall normal erweise nicht erfolgen.
Wurde versucht, mit der genannten rückwirkenden Änderung Forderungen der
Telekom Austria AG sozusagen „ex lege" zu beseitigen?

11. Die Kapitalrichtlinie der EU verbietet - vereinfacht ausgedrückt - einem einzelnen
aktionär eines Unternehmens einen direkten oder indirekten geldwerten Vorteil
gegenüber den anderen Aktionären zu verschaffen („verdeckte Gewinnausschüttung").
Sind Sie der Meinung; dass die Telekom Austria AG durch die Zuweisung der
unkündbaren Bundesbeamten einen Wettbewerbsvorteil genießt - oder ist mit der
Zuweisung der Bundesbeamten eher ein Nachteil verbunden, der im Sinne der
Kapitalrichtlinie der EU auszugleichen ist?

12. Ist es nicht so, dass in der derzeit geltenden Fassung von § 17 Abs. 6 eine

Refundierungspflicht seitens der Telekom Austria gegenüber dem Bund nur für die

Aktivbezüge der Beamten, nicht aber für die Lohnnebenkosten besteht? Stellt nicht

diese Nichtrefundierung der Lohnnebenkosten einen Ausgleich für jene

Mehraufwendungen dar, welche den Unternehmen durch die Zuweisung der

unkündbaren Bundesbeamten entstehen?

Wenn ja - wodurch werden Sie nach Inkrafttreten der im Budgetbegleitgesetz

enthaltenen Poststrukturgesetz-Novelle den notwendigen Ausgleich für diese

Mehraufwendungen herstellen?

Wenn nein - worin besteht Ihrer Meinung nach der Ausgleich für die

Mehraufwendungen der ehemaligen PTV-Unternehmen hinsichtlich der Verwendung,

des Abbaus und der Bezahlung überzähliger unkündbarer Bundesbeamter?

13. Wie hoch sind die Mehraufwendungen hinsichtlich des Abbaus, der Verwendung und
hinsichtlich der Bezahlung überzähliger, aber unkündbarer Mitarbeiter, welche den
Unternehmungen der ehemaligen PTV seit ihrer Ausgliederung im Jahr 1996 durch
die Zuweisung der Bundesbeamten erwachsen sind?
Mehraufwendungen Telekom Austria AG?
Mehraufwendungen Post AG?
Mehraufwendungen Postbus AG?

14. Sie haben mit der Telekom Austria AG einen „Waffenstillstand" geschlossen. Daraus
kann abgeleitet werden, dass die Forderungen der Telekom auf einer fundierten
Rechtsbasis stehen und ein für den Bund positiver - das bedeutet: es entsteht keine
Zahlungsverpflichtung - Ausgang von allfälligen Verfahren nicht sicher zu erwarten
ist.


Ist diese Schlussfolgerung zutreffend?

Wenn nein, warum haben Sie ein solches Abkommen getroffen?

Wenn ja, haben Sie budgetäre Vorsorge für die Forderungen oder einen Teil der

Forderungen der Telekom Austria AG getroffen?

Wenn ja, in welcher Höhe?

Wenn nein, warum nicht?

15. Aus welchen Budgetmitteln werden Sie zu Recht bestehende Forderungen der
Telekom Austria AG begleichen?

16. Wenn sich die Forderungen der Telekom Austria AG auf die Kapitalrichtlinie der EU
im Zusammenhang mit § 17 Abs. 6 Poststrukturgesetz beziehen: Gibt es noch andere
Forderungen der Telekom Austria AG?
Wenn ja, welche?

Was ist die Rechtsbasis allfälliger anderer Forderungen?
Wurden allfällige andere Forderungen schriftlich gestellt?
In welcher Höhe wurden weitere Forderungen gestellt?
Wurde dafür budgetmäßig vorgesorgt?

17. Das Poststrukturgesetz betrifft nicht nur die Telekom Austria AG, sondern auch die
Österreichische Post AG und die Postbus AG. Wurden aus diesen beiden
Unternehmen ebenfalls bereits Forderungen gestellt bzw. muss mit Forderungen aus
dem gleichen Titel seitens der anderen beiden vom Poststrukturgesetz umfassten
Unternehmen gerechnet werden?
Wenn ja: in welcher Höhe?
Wenn nein: warum nicht?

18. Wurde bei Ausgliederung anderer Unternehmen, die anlässlich der Ausgliederung
ebenfalls Beamte zugewiesen bekommen haben, auf die Problematik der
Kapitalrichtlinie der EU Rücksicht genommen?

Wenn ja, in welcher Form wurde hier ein Ausgleich für die mit Beamten verbundenen
Mehraufwendungen geschaffen?

Wenn nein, muss mit ähnlichen Forderungen an den Bund gerechnet werden? In
welcher Höhe?

19. Wurden Forderungen von anderen Unternehmen, in denen Bundesbeamte tätig sind,
bereits geltend gemacht?

20. Aus welchen Budgetmitteln werden Sie allenfalls zum gleichen Thema gestellte
Forderungen anderer Unternehmen begleichen?