659/J XXII. GP

Eingelangt am 10.07.2003
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ANFRAGE

der Abgeordneten Jakob Auer, Mag Donnerbauer
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Feuerschutzsteuer

Die Freiwilligen Feuerwehren, die Tag und Nacht zum Wohle ihrer Mitbürger bereitstehen, finanzie-
ren sich neben Spenden, Eigenleistungen der Feuerwehren, Beiträge der Gemeinden vor allem durch
die Feuerschutzsteuer.

Diese Feuerschutzsteuer wird vom Prämienaufkommen von Feuerversicherungsprämien in Höhe von
8 % des Versicherungsentgeltes berechnet. Dieser Prozentsatz wurde seit über 15 Jahren nicht mehr
erhöht.

Die Kosten der zahlreichen Anschaffungen für die Gerätschaften sind stetig im Steigen. Die notwen-
digen finanziellen Ressourcen der Feuerwehren können nur noch durch die Spendenfreudigkeit der
Bevölkerung abgedeckt werden.

Wie unerlässlich bestens ausgebildetes Personal, moderne Ausrüstung und Geräte für den Notfall sind,
zeigte unter anderem die Hochwasserkatastrophe des Vorjahres.

Für die Budgeterstellung für das kommende Jahr brauchen die Feuerwehren aussagekräftige Unterla-
gen über die zu erwartenden Einnahmen aus dieser Steuer.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen folgende

Anfrage:

1)       Ist es unmittelbar nach dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union und zum Europäischen
Wirtschaftsraum zu einem Absinken des Aufkommens der Feuerschutzsteuer gekommen?

2)       Wie hat sich das Aufkommen der Feuerschutzsteuer in den letzten fünf Jahren entwickelt und in
welchem Verhältnis steht es zum Aufkommen vor dem Beitritt Österreichs zur Europäischen
Union und zum Europäischen Wirtschaftsraum?

3)       Wie erfolgt die Aufteilung auf die einzelnen Bundesländer?

4)       Wie schätzen Sie das Prämienaufkommen der für die Feuerschutzsteuer relevanten Feuerversi-
cherungsprämien in den nächsten Jahren ein?

5)    In welcher Höhe wurden Mittel aus dem Katastrophenfonds in den letzten fünf Jahren, aufge-
teilt auf die einzelnen Bundesländer, für Spezialaufgaben der Feuerwehren zur Verfügung ge-
stellt.