665/J XXII. GP

Eingelangt am 10.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Heinzl

und Genossinnen

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur

betreffend Fachhochschul-Studiengänge in St. Polten

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur plant aufgrund der Vorgaben
des Bundesbudgets der nächsten beiden Jahre eine radikale Kürzung der Bundesbeiträge der
Fachhochschul-Studiengänge bzw. Fachhochschulen.

Für alle bis einschließlich im Jahr 2000 bewilligten (im Vollausbau befindlichen)
Studiengänge soll der seit 1993 pauschalierte und nicht valorisierte Beitrag pro Studienplatz
(90 % der vom Bund 1993 selbst ermittelten Normkosten) um 20 % reduziert werden.
Anzumerken ist, dass die Inflationsrate in diesem Zeitraum ebenfalls ca. 20 % betragen hat
und dass insbesondere im Sozialversicherungsbereich neue Regelungen in Kraft gesetzt
wurden („Werkvertragsregelung"), die im Bereich der Personalkosten ebenfalls einen
Kostenschub von mindestens 10 % verursacht haben, sodass die effektive Kürzung seit
Gründung des Fachhochschulwesens bereits ca. 30 % beträgt.

Trotz dieser finanziellen Restriktionen ist es - vor allem durch das Engagement der Länder
und Gemeinden - gelungen, das Fachhochschulwesen in Österreich zu einer „Erfolgsstory" zu
entwickeln. Eine Entwicklung, die aber noch lange nicht abgeschlossen ist. Dass diese
Beiträge des Bundes von allem Anfang an nicht überhöht waren, erkennen Sie auch aus den
Aussagen des Rechnungshofes über die Prüfung der Fachhochschule Wr. Neustadt im Jahr
2002 (vgl. Wahrnehmungsbericht Rechnungshof ZI 860.018/002-E1/03), wo festgestellt wird,
dass „.... das Beispiel der Fachhochschule Wr. Neustadt zeigte, dass mit den seit Beginn nicht
valorisierten Zuschüssen in wirtschaftlichen Studiengängen gerade noch das Auslangen
gefunden werden konnte. Für technische Studiengänge waren die Normkosten zu niedrig
angesetzt."

Es ist geplant, ab 1. Oktober 2003 die Kürzungen vorzunehmen und darüber hinaus alle
Förderverträge des Bundes, egal wie lange sie noch laufen, mit 30. September 2005 zu
beenden, ohne dass bekannt ist, wie es nach diesem Zeitpunkt weitergehen soll. Zu vermuten


ist, dass die Länder und Gemeinden, die in vielen Fällen Miteigentümer bzw.
Alleineigentümer von Trägergesellschaften sind, die fehlenden Mittel zu substituieren hätten.
Die Größenordnung für 2 Jahre - bis 30. September 2005 - beträgt für den gesamten Sektor
ca. € 45 bis 50 Millionen..

Der Standort St. Polten würde durch die geplanten Maßnahmen, zumindest nach dem von der
zuständigen Abteilung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur am
9. Juli 2003 übergebenen Unterlagen zwischen Herbst 2003 und Herbst 2005, durch die
Kürzungen mit € 1.868.582,53 massiv betroffen. Bei Umsetzung der Maßnahmen mussten
Personalkündigungen ausgesprochen, die drastische Einsparung von Ausgaben für Forschung
und Entwicklung, Internationalisierung, Weiterbildung, Qualitätssicherung und
Öffentlichkeitsarbeit, der eingeleitete Aufbau einer Referatsstruktur, der im Bericht der
institutionellen Evaluierung als äußerst positiv bestätigt wurde, in Frage gestellt und
Investitionen bis auf ein Minimum zurückgenommen werden. Die St. Pöltner
Trägergesellschaft könnte bei Umsetzung der geplanten 20 %-Kürzung, so wie andere
Trägergesellschaften, dem durch das FHStG und die mit Bescheid genehmigten Anträge der
Fachhochschul-Studiengänge auferlegten Verpflichtungen nicht mehr nachkommen. Den
einzelnen Standorten und dem im Aufbau und der Konsolidierung befindlichen
Fachhochschul-Sektor entsteht durch diese Maßnahme ein qualitativer und in weiterer Folge
ein Imageschaden. Es ist kontraproduktiv, einen Sektor, der knappe zehn Jahre zur
Etablierung hatte und sich keineswegs noch konsolidiert hat, mit derartigen einschneidenden
Kürzungen in seinem Fortbestand zu schädigen bzw. zu gefährden.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und Kultur nachstehende

Anfrage:

1.      Auf welche Weise ist die Finanzierung der bestehenden Fachhochschul-Studiengänge
in St. Polten trotz der 20 %igen Kürzung in den nächsten Jahren und insbesondere ab
2005 - nach Beendigung der Förderverträge des Bundes - gesichert?

2.      Wie werden Sie die Finanzierung zusätzlicher Fachhochschul-Studiengänge und den
dringend notwendigen Ausbau von Fachhochschul-Studienplätzen sicherstellen
können?


3.      Wenn die Bundesländer zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Fachhochschul-
Studiengänge aufwenden müssen, ist dies auch mit den Vertretern der Bundesländer
abgesprochen?

4.      Ist geplant, dass die Studierenden durch höhere Gebühren zur weiteren Finanzierung
der Fachhochschul-Studiengänge beitragen müssen?