713/J XXII. GP
Eingelangt am 11.07.2003
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möglich.
ANFRAGE
der
Abgeordneten Mandak, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur
betreffend alphabetische Erfassung von SchülerInnen
In
etlichen Schulen in der Steiermark, mit großer Wahrscheinlichkeit aber auch in
anderen Bundesländern, besteht die Praxis, bei der listenmäßigen alphabetischen
Erfassung der Schülerinnen ohne einsichtigen Grund eine Trennung nach
Geschlechtern vorzunehmen. Mittlerweile hat- auf Betreiben einzelner
engagierter
Eltern - der Landesschulrat der Steiermark die Empfehlung abgegeben, dass die
Schülerinnenlisten in Hinkunft nicht mehr nach Geschlechtern getrennt geführt
werden sollen.
Die
Praxis der nach Geschlecht getrennten Erfassung der Schülerinnen stellt
unserer Ansicht nach eine Verletzung des verfassungsrechtlich geschützten
Grundrechtes der Gleichberechtigung von Männern und Frauen dar. Auch wenn eine
Diskriminierung durch die getrennten Schülerinnenlisten nicht bewusst gewollt
ist, so
liegt doch zumindest eine aus Unkenntnis und „Tradition" resultierende
Fortsetzung
einer schon lange bestehenden Diskriminierung vor.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Ist Ihnen als Bildungsministerin die genannte Praxis, Schülerinnenlisten
zwar
alphabetisch, aber nach Geschlechtern getrennt zu führen, bekannt?
2.
In wie vielen Schulen in Österreich besteht diese Praxis bzw. in wie
vielen
Schulen und wann wurde sie bereits geändert?
3.
Wie beurteilen Sie diese Praxis in Hinblick auf das Grundrecht der
Gleichberechtigung von Männern und Frauen?
4. Gibt es noch weitere Differenzierungen,
die bei der Erstellung von
alphabetischen
SchülerInnenlisten vorgenommen werden?
5. Wer entscheidet über die Kriterien,
nach denen die Erstellung der
Schülerinnenlisten erfolgt?
6. Was werden Sie tun, um verbindlich
sicherzustellen, dass Schülerinnenlisten
in Hinkunft in allen Schulen Österreichs ohne jegliche Differenzierung nach
Unterschieden einfach ausschließlich alphabetisch erstellt werden?
Trotz
der oben erwähnten Empfehlung des Landesschulrates der Steiermark,
Schülerinnenlisten in Hinkunft nicht mehr nach Geschlecht getrennt zu führen,
gibt es bereits Ankündigungen von SchuldirektorInnen, bestehende
Schülerinnenlisten weiterhin so zu führen und nur bei neuen Klassen die
Geschlechtertrennung aufzuheben.
7. Welche Möglichkeiten gibt es aus Ihrer
Sicht, um alle Schuldirektorinnen zu
veranlassen, ab dem kommenden Schuljahr die Geschlechtertrennung bei der
Namenserfassung generell abzustellen und nicht nur bei neuen Klassen?
8. Welche Maßnahmen werden Sie in diesem Sinne setzen?