73/J
XXII.GPA
Eingelangt
am: 05.02.2003
ANFRAGE
der Abgeordneten Haidlmayr,
Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und
Generationen
betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht
Das Behinderteneinstellungsgesetz sieht u.a. vor, dass alle
Dienstgeberinnen, die 25
oder mehr Dienstnehmerinnen beschäftigen, verpflichtet sind, auf je 25
Dienstnehmerinnen (Beschäftigungsschlüssel) mindestens eine begünstigte
behinderte Person einzustellen.
Gerade die öffentlichen Dienststellen gehen jedoch - zum großen
Ärger der davon
betroffenen behinderten Menschen - trotz ihrer zweifelsohne vorhandenen
Vorbildwirkung nicht mit gutem Beispiel voran, sondern kommen zumeist in
erschreckend hohen Ausmaß ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Einstellungspflicht
nicht nach. Dies ist auch eine der Hauptursachen für die hohe Arbeitslosenrate
von
behinderten Menschen, welche bereits mehr als 40 % erreicht hat.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. In welcher Höhe wurde
mit Stichtag 31.12.2002 die Einstellungspflicht gemäß
Behinderteneinstellungsgesetz in den Ländern
a) Wien
b) Niederösterreich
c) Burgenland
d) Oberösterreich
e) Salzburg
f)
Tirol
g) Vorarlberg
h) Steiermark
i) Kärnten
erfüllt?
(Aufstellung laut folgendem Beispiel zur
Berechnungsgrundlage:
1. Personalstand
insgesamt:
2.303
2. abzüglich beschäftigte begünstigte
Behinderte
21
2.282
3. Ermittelte Pflichtzahl (2282/25)
91
abzüglich
4. beschäftigte begünstigte
Behinderte
21
hiervon doppelt anrechenbar
9_
30
5. ERFÜLLUNG DER
BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT
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