73/J XXII.GPA

Eingelangt am: 05.02.2003

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde


an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht

Das Behinderteneinstellungsgesetz sieht u.a. vor, dass alle Dienstgeberinnen, die 25
oder mehr Dienstnehmerinnen beschäftigen, verpflichtet sind, auf je 25
Dienstnehmerinnen (Beschäftigungsschlüssel) mindestens eine begünstigte
behinderte Person einzustellen.

Gerade die öffentlichen Dienststellen gehen jedoch - zum großen Ärger der davon
betroffenen behinderten Menschen - trotz ihrer zweifelsohne vorhandenen
Vorbildwirkung nicht mit gutem Beispiel voran, sondern kommen zumeist in
erschreckend hohen Ausmaß ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Einstellungspflicht
nicht nach. Dies ist auch eine der Hauptursachen für die hohe Arbeitslosenrate von
behinderten Menschen, welche bereits mehr als 40 % erreicht hat.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. In welcher Höhe wurde mit Stichtag 31.12.2002 die Einstellungspflicht gemäß
Behinderteneinstellungsgesetz in den Ländern

a)       Wien

b)       Niederösterreich

c)        Burgenland

d)       Oberösterreich

e)       Salzburg

           f)       Tirol

          g) Vorarlberg
         
h)   Steiermark
           i)       Kärnten

 

           erfüllt?

(Aufstellung laut folgendem Beispiel zur Berechnungsgrundlage:

1. Personalstand insgesamt:                          2.303

2. abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte                                                 21

           2.282

3.  Ermittelte Pflichtzahl (2282/25)                                                                          91
abzüglich

 4.  beschäftigte begünstigte Behinderte              21

               hiervon doppelt anrechenbar                            9_                                          30

5. ERFÜLLUNG DER BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT                                         - 61