733/J XXII. GP
Eingelangt am 12.08.2003
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ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Umsetzung der EU-Richtlinie 2001/41/EG - Innerstaatlicher
Handlungsbedarf?
Der Anfragebeantwortung des Bundeskanzlers vom 25.04.2003
(AB/159) ist zu
entnehmen, welche EU-Richtlinien auf Bundesebene nach dem
Informationsstand des
Bundeskanzleramtes nicht oder nicht vollständig in innerstaatliches Recht
umgesetzt
worden sind.
Die Verantwortung für die fristgerechte
und vollständige Umsetzung trägt nach dem in
Art. 77 B-VG normierten Ressortprinzip und dem Bundesministeriengesetz das
jeweils
zuständige Bundesministerium.
Nicht
erfasst sind von der Anfragebeantwortung über die Nichtumsetzung von EU-
Richtlinien jene Kompetenzbereiche, die in die Gesetzgebungskompetenz der
Länder
fallen. Gleiches gilt für gültige
EU-Verordnungen, die möglicherweise mit nationalen
Rechtsvorschriften in Widerspruch
stehen (Ressortprinzip).
Das
Umsetzungsdefizit gibt insgesamt zu denken, da eine unvollständige oder
fehlerhafte
Umsetzung bzw. Nichtumsetzung nach Rechtsprechung des EuGH
Amtshaftungsansprüche (Staatshaftung) auslösen kann.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
folgende
Anfrage:
1. Warum wurde diese
EU-Richtlinie bislang nicht vollständig bzw. überhaupt nicht
umgesetzt?
2. Welchen Inhalt hat diese
Richtlinie? Sehen Sie keinen innerstaatlichen
Handlungsbedarf?
3.
Was sind die wesentlichen politischen Inhalte dieser Richtlinie und
welche
Gesetze bzw. Verordnungen werden voraussichtlich zu ändern sein?
4.
Aus welchen Gründen hat Ihr Bundesministerium dem Nationalrat bisher
keine
diesbezügliche Regierungsvorlage bzw. Verordnungsentwurf übermittelt? Woran
ist dies bislang gescheitert?
5. Gab es dazu bereits ein Begutachtungsverfahren?
Wie lautet der
Begutachtungsentwurf?
6.
Wenn ja, was war Inhalt der Stellungnahmen? Welche Einrichtungen haben
welche Kritik geübt?
7.
Welche Haltung nehmen die gesetzlichen Interessensvertretungen zur
inhaltlichen Umsetzung dieser Richtlinie ein?
8. Wann werden Sie einen entsprechenden
Begutachtungsentwurf bzw. eine
Regierungsvorlage dem Nationalrat vorlegen?