74/J XXII.GP
Eingelangt am: 05.02.2003
ANFRAGE
der
Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für soziale
Sicherheit und Generationen
betreffend Erfüllung der
Behinderteneinstellungspflicht
Das Behinderteneinstellungsgesetz sieht u.a. vor, dass alle
DienstgeberInnen, die 25
oder mehr DienstnehmerInnen beschäftigen, verpflichtet sind, auf je 25
Dienstnehmerinnen (Beschäftigungsschlüssel) mindestens eine begünstigte
behinderte Person einzustellen.
Gerade
die öffentlichen Dienststellen gehen jedoch - zum großen Ärger der davon
betroffenen behinderten Menschen - trotz ihrer zweifelsohne vorhandenen
Vorbildwirkung nicht mit gutem Beispiel voran, sondern kommen zumeist in
erschreckend hohen Ausmaß ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Einstellungspflicht
nicht nach. Dies ist auch eine der Hauptursachen für die hohe Arbeitslosenrate
von
behinderten Menschen, welche bereits mehr als 40 % erreicht hat.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. In welcher Höhe wurde mit
Stichtag 31.12.2002 die Einstellungspflichtgemäß
Behinderteneinstellungsgesetz von folgenden Anstalten erfüllt?
a)WGKK
b) KFA
c) NÖGKK
d) BGKK
e) StmkGKK
f) KGKK
g) SGKK
h) TGKK
i) VGKK
j) OÖGKK
k) Bauarbeiter Url. u. Abf. Kassa
l) Parmaz. Geh.K. f.
Österr.
m) BKK d.
Wr. Verkehrsbetriebe
n) Hauptverband der SV - Träger
erfüllt?
(Aufstellung laut folgendem Beispiel zur Berechnungsgrundlage:
1. Personalstand insgesamt: 2.303
2. abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte 21
2.282
3.
Ermittelte Pflichtzahl (2282/25) 91
abzüglich
4. beschäftigte begünstigte Behinderte 21
hiervon doppel anrechenbar 9_ 30
5. ERFÜLLUNG DER BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT - 61