758/J XXII. GP

Eingelangt am 12.08.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend die Förderung von Frauenorganisationen

In Ihrer Beantwortung meiner Anfrage gemäß § 32a Abs. 5 GOG-NR vom 22. Mai
2003 geben Sie an, wie viele und zum Teil welche Fraueneinrichtungen für 2003
bereits Förderzusagen erhalten haben. Weiters schreiben Sie in dieser
Beantwortung: „Darüber hinaus werden Fördermittel insbesondere für Leistungen
und Maßnahmen in den folgenden Bereichen vergeben werden: - Information,
Beratung und Betreuung von Frauen, - Gewaltprävention, Schutz und Betreuung von
Opfern, - Durchsetzung der Chancengleichheit in der Arbeitswelt,
Gendermainstreaming."

Die Förderung von Frauenorganisationen ist eine zentrale Aufgabe des
Frauenressorts. Welche Förderschwerpunkte gesetzt werden, ob bestehende und
bewährte Institutionen in ihrer Arbeit gestärkt werden und ob unabhängige
Frauenprojekte und -organisationen in ihrer Arbeit möglichst gut abgesichert sind, ist
daher von hoher Relevanz. Für die Arbeit und den Weiterbestand von
Frauenorganisationen ist eine rechtzeitige Förderzusage und eine finanziell
gesicherte Basis unabdingbar. Umso bedauerlicher ist es, dass es bis heute keine
gesetzliche Absicherung der Arbeit der Fraueneinrichtungen gibt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.        Nennen Sie bitte die 33 Frauenservicestellen, die laut Ihrer oben genannten
Beantwortung bis 19. Mai 2003 bereits fixe Förderzusagen in der Höhe von
jeweils 43.603 Euro erhalten hatten; außerdem sämtliche weiteren
Frauenorganisationen einzeln, die zwischen 19. Mai und heute
Förderzusagen für 2003 aus Ihrem Ressort erhalten haben mit dem
jeweiligen Förderbetrag.

2.        Beschreiben Sie bitte Förderungsgrund und Tätigkeitsfeld des „Vereins zur
persönlichen Entwicklung und beruflichen Weiterbildung von Frauen", der
laut Ihrer oben genannten Beantwortung am 19. Mai bereits eine


Förderzusage in der Höhe von 51.900 Euro erhalten hatte, genauer. Wer
vertritt diesen Verein nach außen und wo hat er seinen Sitz? Welche
Aktivitäten führt der Verein durch? Seit wann existiert er?

3.         Beschreiben Sie bitte Förderungsgrund und Tätigkeitsfeld des Vereins
„Business Frauen Center" Klagenfurt genauer, der laut Ihrer oben
genannten Beantwortung am 19. Mai bereits eine Förderzusage in der Höhe
von 36.336 Euro erhalten hatte. Wer vertritt diesen Verein nach außen und
wo hat er seinen Sitz? Welche Aktivitäten führt der Verein durch? Seit wann
existiert er?

4.       Auf der Homepage des Vereines „interfemme", der sich mit
frauenspezifischen Fragestellungen befasst, ist folgend Aussage von Ihnen
zu lesen: „Auch aus den Frauenprojektfördermitteln meines Ressorts
werden finanzielle Unterstützungen für Kunstprojekte mit frauenspezifischen
Inhalten vergeben, um damit eine Anerkennung für jene auszudrücken, die
im Kunstbereich für Frauenanliegen tätig sind."

Welche Kunstprojekte mit frauenspezifischen Inhalten fördern Sie 2003 aus
den Frauenprojektfördermitteln Ihres Ressorts und mit jeweils welchem
Betrag?

5.        Bitte geben Sie im Einzelnen an, welche Förderansuchen von welchen
Frauenorganisationen für das Jahr 2003 seitens Ihres Ressorts bisher
ablehnend beantwortet wurden und was jeweils die Gründe für die
Ablehnung waren.

6.       Wie viele Anträge von welchen Frauenorganisationen oder -vereinen für
Förderungen für das Jahr 2003 liegen in Ihrem Ressort derzeit noch auf und
sind noch nicht (abschließend) behandelt worden? Um welche beantragten
Fördersummen handelt es sich jeweils? Bis wann wird jeweils eine Antwort
erfolgen?

7.       In welcher Höhe werde heuer Mittel Ihres Ressorts für die Förderung von
Frauenorganisationen vergeben? Sind diese Mittel bereits komplett
ausgeschöpft bzw. wie viel davon ist noch nicht vergeben? Bis wann werden
Sie über die Vergabe der noch offenen Mittel entscheiden?

8.       Gibt es für die Organisationen, deren Rahmenförderverträge mit 2002
geendet haben, bereits eine Nachfolgevereinbarung? Wenn ja, legen Sie
diese bitte der Anfragebeantwortung bei. Wenn nein: Weshalb nicht bzw. in
welchem Stadium befinden sich aus Ihrer Sicht die diesbezüglichen
Verhandlungen?

9.       Wie stehen Sie zur gesetzlichen Absicherung der österreichischen
Frauenhäuser nach dem Muster der gesetzlichen Verankerung der
Opferschutzeinrichtungen im Zuge de Erlassung des Gewaltschutzgesetzes
1997?

 

10.     Wie stehen Sie zur gesetzlichen Absicherung der österreichischen
Frauenberatungsstellen nach dem Muster des Entwurfes für ein „Frauenberatungsfinanzierungsgesetz", wie ihn das Netzwerk der


österreichischen Frauen- und Mädchenberatungsstellen 1996 vorgelegt hat und wie in den Bereichen Familienförderung und Jugendförderung eigene Gesetze existieren?