766/J XXII. GP

Eingelangt am 12.08.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend Gender Mainstreaming derzeit aktueller Gesetzesvorhaben

Die Verpflichtung zum Gendermainstreaming, zu dem sich die Regierung ja explizit
bekennt und für das Sie die Federführung inne haben, bezieht sich
selbstverständlich auch auf alle Gesetzesvorhaben. Einige aktuell anstehende
Gesetzesvorhaben - zum Teil bereits konkret ausformuliert, zum Teil noch als nicht
genauer formulierter Plan der Regierung - sind besonders frauenpolitisch relevant.
Zu nennen wären als Beispiele die geplante Gesundheitsreform, die Neuerlassung
des Gleichbehandlungsgesetzes, die große Strafrechtsreform oder die Novellierung
des Asylgesetzes. Diese Gesetzesvorhaben sind sämtliche einer Analyse zu
unterwerfen, ob und in welcher Form sie sich unterschiedlich auf Frauen und Männer
auswirken. Falls dem so ist, sollten spezielle Bestimmungen eingebaut oder
verändert werden, um geschlechtsspezifische Benachteiligungen durch diese
Gesetze zu verhindern und, im Gegenteil, die Gleichstellung der Geschlechter zu
fördern.

Von einem solchen Gender Mainstreaming ist allerdings bei den aktuellen
Gesetzesvorhaben nur wenig zu bemerken, ebenso wie bei kürzlich bereits
gefassten Gesetzesbeschlüssen wie etwa dem Beschluss über die Möglichkeit zur
Erweiterung der Ladenöffnungszeiten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1. Wie werden Sie als Frauenministerin sicherstellen, dass in jenen
Bundesländern, die eine Ausweitung der Ladenöffnungszeiten ermöglichen,
dies nicht zulasten und gegen die Interessen der Handelsangestellten
passiert, die in ihrer Mehrheit teilzeitarbeitende, schlecht bezahlte Frauen
sind?

2. Was haben Sie als Frauenministerin bisher unternommen, um sich dafür
einzusetzen, dass dieses Gesetz nicht zulasten von Frauen geht?

3. Wie werden Sie sich als Frauenministerin einbringen, damit sichergestellt
wird, dass diejenigen Handelsangestellten, die zu den erweiterten Zeiten
arbeiten müssen, dafür zumindest angemessene Zuschläge erhalten?


4. Was unternehmen Sie als Frauenministerin, um dafür Sorge zu tragen, dass
das Kinderbetreuungsangebot und wo erforderlich das Angebot an
öffentlichen Verkehrsmitteln in Österreich den erweiterten Öffnungszeiten im
Handel angepasst wird?

5.  Im vorliegenden Entwurf einer Strafrechtsreform sind zwar erfreulicher Weise
einige von im Gewaltbereich tätigen Frauen-NGOs schon lange erhobene
Forderungen erfüllt, eine ganz zentrale aber nicht, nämlich die Beseitigung der
Privilegierung der gefährlichen Drohung im Familienkreis. Dazu schreibt die
Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt: „Dass die gefährliche Drohung im
Familienkreis privilegiert ist, stellt ein großes Problem in der Gewaltprävention
dar. Insbesondere entsteht bei schweren Drohungen mit dem Umbringen
immer wieder die Situation, dass eine Strafverfolgung unmöglich wird, da die
Opfer die Ermächtigung nicht geben oder wieder zurückziehen. (..) Würde der
Staat die gefährliche Drohung ohne die Ermächtigung des Opfers verfolgen,
so würde das Opfer von diesem Druck durch den Täter befreit, da es ja der
Staat ist, der die Tat unabhängig vom Opfer verfolgt.(..). Die Ermächtigung bei
der gefährlichen Drohung sollte daher dringend abgeschafft werden!"
Werden Sie sich als Frauenministerin dafür einsetzen, dass die Privilegierung
der gefährlichen Drohung im Zuge der derzeit in Begutachtung befindlichen
Strafrechtsreform abgeschafft wird?

6. Wie werden Sie sich als Frauenministerin im Zuge der derzeit in
Begutachtung befindlichen Strafrechtsreform dafür einsetzen, dass
Opferschutzeinrichtungen in Österreich, die häufig von Gewalttaten betroffene
Frauen betreuen, besser abgesichert und unterstützt werden und mehr
Rechte bekommen?

7. Was unternehmen Sie als Frauenministerin, um den derzeit vorliegenden
Entwurf einer Strafgesetzreform generell zu gendern?

8. Im Asylverfahren ist es gerade für Frauen oft besonders wichtig, eine
Vertrauensperson bei der Ersteinvernahme mitnehmen zu können. In der
Asylnovelle 2003 ist dies aber nicht vorgesehen.

Werden Sie sich als Frauenministerin dafür einsetzen, dass eine
Vertrauensperson der Asylwerberinnen bei der Ersteinvernahme dabei sein
kann?

9. Wie werden Sie sich als Frauenministerin dafür einsetzen, dass drohende
Genitalverstümmelung und andere Arten von speziell frauenspezifischer
Bedrohung und Verfolgung in Österreich als Asylgründe anerkannt werden?

10. Was tun Sie als Frauenministerin, um die derzeit in Begutachtung befindliche
Asylgesetznovelle generell zu gendern?