792/J XXII. GP

Eingelangt am 02.09.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dr. Peter Wittmann

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Betrugsbekämpfungsbericht 2002 - Drogen und Arzneimittel

Dem Betrugsbekämpfungsbericht 2002 des BMF ist folgendes zu entnehmen:
„Der zunehmende elektronische Geschäftsverkehr verändert laufend das tägliche
Arbeitsumfeld der Finanz- und Zollverwaltung. Das Internet ändert bestehende
Informationswege und wird verstärkt als neues Medium für Verstöße gegen zollrechtliche
Bestimmungen genutzt.

Immer mehr Waren werden von den Verbrauchern direkt im Ausland über das Internet
bestellt. Konkret können folgende Auswirkungen des elektronischen Handels festgestellt
werden:

   Werte von Kleinsendungen werden entweder nicht oder nicht korrekt angegeben.

    Steuern (insbesondere Verbrauchersteuern) und Zölle werden hinterzogen.

    Verbote und Beschränkungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr - etwa für
Drogen oder Arzneimittel - werden umgangen."

Dies betrifft somit auch (verunreinigte) Nahrungsergänzungsmittel sowie Dopingmittel.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen
nachstehende

Anfrage:

1. Wie viele Ermittlungen wurden durch die Finanz- und Zollverwaltung in den Jahren
2000, 2001 und 2002 hinsichtlich Postfachangebote, Internetangebote und
-bestellungen von Drogen und Arzneimitteln durchgeführt (Aufschlüsselung auf
Jahre)?

2.      Welche Produkte betraf dies konkret (Aufschlüsselung der Produkte)?

3. Welche Ergebnisse erbrachten diese Kontrollen und Ermittlungen in diesen Jahren?
Zu welchen Konsequenzen und behördlichen Maßnahmen führten diese
Ergebnisse?

4. Aus welchen Ländern in diesen Jahren stammten jeweils diese Produkte
(Aufschlüsselung auf Österreich, einzelne EU-Staaten sowie die Drittstaaten)?

5. Gegen welche zollrechtlichen Bestimmungen wird bzw. wurde nach Bestellungen
von Arzneimitteln und Drogen über Internet oder Postfachfirmen mehrfach
verstoßen? Gegen welche sonstigen Bestimmungen, wie die die beispielsweise ein
Inverkehrbringen untersagen?


6.  Werden bzw. wurden diese Produkte nach einer Bestellung über Postfachfirmen
oder über Internet

a.) über Postversand aus dem Ausland zugestellt,

b.) über Postversand aus dem Inland zugestellt (z.B. Auslieferungslager)

c.) als Flugfracht geliefert und zugestellt

d.) als Eisenbahnfracht geliefert und zugestellt

e.) durch Postdienste direkt zugestellt oder

f.) durch Hersteller, Importeur oder Händler direkt zugestellt?

7. Wie waren diese Produkte bei der Einfuhr bzw. der Zustellung jeweils zollrechtlich
deklariert?

8. Wurden diese Produkte durch Unternehmen oder durch Private in den zitierten drei
Jahren bestellt (ersuche um Aufschlüsselung)?

9. Welche konkreten Maßnahmen wurden in den Jahren 2000, 2001 und 2002 durch
die Finanz- und Zollverwaltung bei bzw. nach elektronischen Bestellungen von
Arzneimitteln und Drogen ergriffen?

a.) Wie viele Hausdurchsuchungen wurden beantragt, wie viele durchgeführt?

Was war jeweils das Ergebnis?
b.) Wie viele dieser Produkte wurden beschlagnahmt? (Ersuche um

Bekanntgabe der namentlichen Produkte)
c.) Wie viele Verwaltungsstrafanzeigen wurden wegen welcher Verstöße

erstattet? (Aufschlüsselung auf die einzelnen Bezirkshauptmannschaften)
d.) Wie viele dieser Verwaltungsstrafanzeigen führten zu einer Verurteilung,

Einstellung oder zu einem Freispruch? Wie viele Anzeigen verjährten, weil

durch die zuständigen Behörden keine Verfolgungshandlung gesetzt wurde?

Wie viele Verfahren sind noch nicht rechtskräftig entschieden?
e.) Wie viele gerichtliche Strafanzeigen wurden erstattet? Welche Delikte betraf

dies? (Aufschlüsselung auf Landesgerichte)
f.) Wie viele dieser gerichtlichen Anzeigen führten zu einer Verurteilung,

Zurücklegung der Anzeige, Einstellung oder zu einem Freispruch?
g.) Wie viele Finanzstrafverfahren wurden eingeleitet? (Aufschlüsselung auf

Finanzlandesdirektionen)
h.) Wie viele dieser Anzeigen führten zu einer Verurteilung, Einstellung oder zu

einem Freispruch?

10.   In wie vielen Fällen wurde bei derartigen „Bestellungen" mit ausländischen
Finanzbehörden und Strafverfolgungsbehörden zusammengearbeitet?

11. Wie viele Ermittlungen wurden durch die Finanz- und Zollverwaltung in den
Jahren 2000, 2001 und 2002 hinsichtlich Postfachangebote, Internetangebote und
Bestellungen von „Nahrungsergänzungsmittel" durchgeführt (Aufschlüsselung auf
Jahre)?

12. Welche Produkte betraf dies konkret (Aufschlüsselung der Produkte)?

13. Welches Ergebnis erbrachten diese Kontrollen und Ermittlungen in diesen Jahren?
Welche verbotenen Stoffe wurden im Labor nachgewiesen? Wurden dabei auch mit
anabolen Steroiden verunreinigte Nahrungsergänzungsmittel (Prohormone)
entdeckt? Wenn ja, wie viele und welche? (Ersuche um namentliche Bekanntgabe).


Zu welchen Konsequenzen und behördlichen Maßnahmen führten diese
Ergebnisse?

14. Aus welchen Ländern in diesen Jahren stammten jeweils diese Produkte
(Aufschlüsselung auf Österreich, einzelne EU-Staaten sowie die Drittstaaten)?

15. Gegen welche zollrechtlichen Bestimmungen wird bzw. wurde nach Bestellungen
von Nahrungsergänzungsmittel über Internet oder Postfachfirmen mehrfach
verstoßen? Gegen welche sonstigen Bestimmungen, wie die die beispielsweise ein
Inverkehrbringen untersagen?

16. Wurden diese Produkte nach einer Bestellung über Postfachfirmen oder über
Internet

a.) über Postversand aus dem Ausland zugestellt,

b.) über Postversand aus dem Inland zugestellt (z.B. Auslieferungslager)

c.) als Flugfracht geliefert und zugestellt

d.) als Eisenbahnfracht geliefert und zugestellt oder

e.) durch Postdienste direkt zugestellt oder

f.) durch Hersteller, Importeur oder Händler direkt zugestellt?

17. Wie waren diese Produkte bei der Einfuhr bzw. Zustellung jeweils zollrechtlich
deklariert?

18. Wurden diese Produkte durch Unternehmen oder durch Private in den zitierten drei
Jahren bestellt (Ersuche um Aufschlüsselung)?

19. Welche konkreten Maßnahmen wurden in den Jahren 2000, 2001 und 2002 durch
die Finanz- und Zollverwaltung bei bzw. nach elektronischen Bestellungen von
Arzneimitteln und Drogen ergriffen?

a.) Wie viele Hausdurchsuchungen wurden beantragt, wie viele durchgeführt?

Was war jeweils das Ergebnis?
b.) Wie viele dieser Produkte wurden beschlagnahmt? (Ersuche um namentliche

Bekanntgabe der Produkte),
c.) Wie viele Verwaltungsstrafanzeigen wurden wegen welcher Verstöße

erstattet? (Aufschlüsselung auf die einzelnen Bezirkshauptmannschaften)
d.) Wie viele dieser Verwaltungsstrafanzeigen führten zu einer Verurteilung,

Einstellung oder zu einem Freispruch? Wie viele Anzeigen verjährten, weil

durch die zuständigen Behörden keine Verfolgungshandlung gesetzt wurde?

Wie viele Verfahren sind noch nicht rechtskräftig entschieden?
e.) Wie viele gerichtliche Strafanzeigen wurden erstattet? Welche Delikte betraf

dies? (Aufschlüsselung auf Landesgerichte)
f.) Wie viele dieser gerichtlichen Anzeigen führten zu einer Verurteilung,

Zurücklegung der Anzeige, Einstellung oder zu einem Freispruch?
g.) Wie viele Finanzstrafverfahren wurden eingeleitet? (Aufschlüsselung auf

Finanzlandesdirektionen),
h.) Wie viele dieser Anzeigen führten zu einer Verurteilung, Einstellung oder zu

einem Freispruch?

20.In wie vielen Fällen wurde bei derartigen „Bestellungen" von verunreinigten
Nahrungsergänzungsmittel mit ausländischen Finanzbehörden und
Strafverfolgungsbehörden zusammengearbeitet?


21. Wie viele Nahrungsergänzungsmittel wurden in den Jahren 2000, 2001 und 2002
bei der Einfuhr direkt kontrolliert? Zu welchen Ergebnissen führten diese
Kontrollen?

22. Wie viele Proben wurden dabei gezogen? Welche Ergebnisse erbrachten die
Untersuchungen? Wurden dabei auch Verunreinigungen in
Nahrungsergänzungsmittel nachgewiesen? Wenn ja, in welchen Produkten?
(Ersuche um namentliche Bekanntgabe).

23. Welche Maßnahmen bzw. Sanktionen mussten dabei 2000, 2001 und 2002 durch
die Finanz- und Zollverwaltung ergriffen werden?

24. Wie sind importierte Nahrungsergänzungsmittel, die allerdings aufgrund der
Zusammensetzung bzw. Verunreinigung mit anabolen Steroiden etc. als
Arzneimittel zu qualifizieren sind, zollrechtlich zu beurteilen?

25. Welche und wie viele zollrechtliche bzw. finanzstrafrechtliche Maßnahmen wurde
in den Jahren 2000, 2001 und 2002 gegenüber Importeure, Händler und Besteller
ergriffen, die auf diese Weise kontaminierte Nahrungsergänzungsmittel eingeführt
bzw. in Verkehr gebracht haben?

26. Werden durch die Finanz- und Zollverwaltung Web-Seiten beobachtet und
kontrolliert, in denen Drogen, Arzneimittel, Tierarzneimittel, Anabolika oder
(verunreinigte) Nahrungsergänzungsmittel angeboten werden?

27. Wenn nein, warum nicht?

28. Wenn ja, zu welchen konkreten Ergebnissen und Schlussfolgerungen führten dies
Kontrollen?

29. Wurden auch Testlkäufe durchgeführt?

30. Wenn nein, warum nicht?

31. Wenn ja, welche Produkte betraf dies und welche Ergebnisse wruden bei
Untersuchungen erzielt?

32. Welche Probleme werden seitens des Ressorts bei elektronischen Bestellungen
(Internet) von Nahrungsergänzungsmitteln gesehen?

33. Wie sieht dabei die internationale Zusammenarbeit - gerade in Anbetracht der
gesundheitlichen Risiken und der Dopingrelevanz von verunreinigten
Nahrungsergänzungsmitteln - aus?              '