807/J XXII. GP

Eingelangt am 22.09.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Einem

und GenossInnen

an den Bundesminister für Justiz, Dr. Dieter Böhmdorfer

betreffend Verkauf von VOEST-Anteilen aus dem Besitz der ÖIAG

Am 19. 9. 2003 wurde bekannt, dass die ÖIAG Anteile an der VOEST zum Gegenwert von
247 Millionen € bzw. zu einem Preis pro Aktie von 32,50 € verkauft hat. Der Buchwert pro
Aktie beträgt nach konservativer Bewertung 40,00 €. Aus diesem Grunde stellen die
gefertigten Abgeordneten folgende

ANFRAGE

1.   Haben Sie bereits die notwendigen Veranlassungen getroffen, um die Strafverfolgung
jener Täter in die Wege zu leiten, die sich im Rahmen des jetzt durchgeführten
Verkaufs der VOEST-Anteile der ÖIAG strafbar gemacht haben?

2.   Wenn nein: warum nicht?

3.   Ist nach ihrer Auffassung davon auszugehen, dass es sich bei den von der ÖIAG
verwalteten Vermögenswerten um Werte handelt, die im Eigentum aller
Österreicherinnen und Österreicher stehen und die lediglich im Wege der Republik
und deren in hundertprozentigem Eigentum stehenden Gesellschaft ÖIAG gehalten
und verwaltet werden?

4.  Ist nach Ihrer Auffassung davon auszugehen gewesen, dass der Verkauf der VOEST-
Anteile zum jetzigen Zeitpunkt, für Fachleute in diesem Bereich erkennbar, zu einem
Preis führen würde, der deutlich unter dem Buchwert liegt?

5.  Ist nach Ihrer Ansicht davon auszugehen, dass der ohne Not vorgenommene Verkauf
zu einem Wert deutlich unter dem Buchwert zu einem Vermögensnachteil und damit
einer Schädigung der Eigentümer geführt hat?

6.   Wenn nein: warum nicht?

7.   Sind auch Sie der Auffassung, dass der Machthaber dem Machtgeber den
größtmöglichen Nutzen zu verschaffen hat, weshalb jedes den Interessen des
Vertretenen abträgliche Verhalten des Machthabers unter § 153 StGB fällt?

8.   Was unterscheidet den konkreten Verkaufsvorgang hinsichtlich der VOEST-Anteile
der ÖIAG vom Tatbild der Untreue?