809/J XXII. GP

Eingelangt am 22.09.2003
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ANFRAGE

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Zuteilung der nationalen Reserve der A-Quote an die milchliefernden Betriebe

Milchviehbetriebe bekommen im Jahr 2004 erstmals eine Milchprämie. Damit diese
Milchprämie innerhalb von Österreich zur Gänze ausgeschöpft werden kann, soll die
bestehende nationale Reserve - das sind 36.000 t A-Quote - bestimmten
Milchviehbetrieben zugeteilt werden. Folgende Einzelbetriebe sollen dabei in den Genuss
einer Quotenzuteilung kommen: Betriebe, die Quoten in den letzten drei Jahren zugekauft
oder (durchgehend) geleast haben. Diese können ab einer bestimmten Mindestmenge mit
einer Quotenerhöhung von etwa 3,5% rechnen. Zwar wird die Mindestmenge der Zuteilung
(350
I) von der EU vorgegeben, welche Betriebe dann aber einen Antrag für eine
Quotenzuteilung stellen können, soll national festgesetzt werden. Die vorliegende Aufteilung
der Quote - es handelt sich immerhin um allgemeines Vermögen - wurde von der PRÄKO
vorgeschlagen und mittels Erlass von Ihnen abgesegnet.

Diese Zuteilung ist eine willkürliche Bevorzugung jener Betriebe, die in den letzten drei
Jahren die Preise für den Quotenzukauf in die Höhe getrieben haben. Dies, obwohl die
Landwirtschaftskamme
rn offiziell in den letzten Jahren vom Quotenzukauf aufgrund zu
hoher Preise abgeraten haben. Durch die o.a. Zuteilung bekommen große Milchbauern
(Milchbauern mit hoher Quote) unverhältnismäßig mehr, es kommt zur Konzentration und zu
eklatanten Wettbewerbsverzerrungen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.      Warum haben Sie als Landwirtschaftsminister, der alle österreichischen Bäuerinnen
und Bauern zu vertreten hat, dieser ungerechten Zuteilung zugestimmt?

2.      Warum erfolgt die Zuteilung nicht an alle milchliefernden Betriebe?

3.      Wie rechtfertigen Sie diese Maßnahme angesichts der Tatsache, dass die Anzahl der
Milchvieh - Betriebe kontinuierlich sinkt? Wie werden Sie diesem Trend
entgegenwirken?

4.       Was werden Sie unternehmen, damit alle milchliefernden Betriebe von der nationalen
Reserve der A-Quote profitieren können?

5.      Was spricht dagegen, eine Obergrenze pro Betrieb für die Zuteilung festzulegen, um
einen sozialen Ausgleich zu schaffen?

6.      Stimmt es, dass die Zuteilung auch deshalb nur an ausgewählte Betriebe erfolgt, damit
weniger bürokratischer Aufwand bei der AMA entsteht? Wenn ja, wie ist dieses
Argument angesichts der gravierenden Auswirkungen auf die Struktur der
milchführenden Betriebe zu rechtferti
gen?