82/J XXII.GP

Eingelangt am: 05.02.2003

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde


an den Bundesminister für Inneres

 


betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht

 

Das Behinderteneinstellungsgesetz sieht u.a. vor, dass alle DienstgeberInnen, die 25
oder mehr DienstnehmerInnen beschäftigen, verpflichtet sind, auf je 25
DienstnehmerInnen (Beschäftigungsschlüssel) mindestens eine begünstigte
behinderte Person einzustellen.

Gerade die öffentlichen Dienststellen gehen jedoch - zum großen Ärger der davon
betroffenen behinderten Menschen - trotz ihrer zweifelsohne vorhandenen
Vorbildwirkung nicht mit gutem Beispiel voran, sondern kommen zumeist in
erschreckend hohen Ausmaß ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Einstellungspflicht
nicht nach. Dies ist auch eine der Hauptursachen für die hohe Arbeitslosenrate von
behinderten Menschen, welche bereits mehr als 40 % erreicht hat.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

 

1. In welcher Höhe wurde mit Stichtag 31.12.2002 die Einstellungspflicht gemäß
Behinderteneinstellungsgesetz in Ihrem Ministerium erfüllt?
(Aufstellung laut folgendem Beispiel zur Berechnungsgrundlage:

 

1. Personalstand insgesamt:                                  2.303

2. abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte                 21

        2.282

3. Ermittelte Pflichtzahl (2282/25)                                          91
abzüglich

4. beschäftigte begünstigte Behinderte      21

hiervon doppelt anrechenbar                    9                        30

5. ERFÜLLUNG DER BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT    - 61