911/J XXII. GP

Eingelangt am 17.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Verschwendung von Steuermitteln - Ungereimtheiten in parlamentarischen

Anfragebeantwortungen

In den letzten Monaten wurden zunehmend Ungereimtheiten über die Verwendung von
Steuermitteln im Bundesministerium für Finanzen bekannt. Zum einen müssen daher
Anfragebeantwortungen des Bundesministers für Finanzen hinterfragt werden und
andererseits auch Aufklärung über die konkrete Verwendung von Steuermitteln für spezielle
Anlässe (z.B. Bankette etc.) verlangt werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen
nachstehende

Anfrage:

1.   Beispielsweise wurde in der Anfragebeantwortung 1754/AB-BR auf die Anfrage der
Bundesräte Prof. Konecny und Kolleginnen mit dem Titel „unglaubliche
Verschwendung von Steuermitteln durch den Bundesminister für Finanzen für Bankette
im Finanzministerium" in Beantwortung der Fragen 7, 9 und 10 unter anderem
folgendes ausgeführt:

"Für das Streichquartett sind keine Kosten entstanden." (Gemeint war ein
Streichquartett der Wiener Philharmoniker)
Halten Sie diese Antwort weiterhin für aufrecht?

2.   Wenn ja, schließen Sie aus, dass jemals ein Entgelt an Streichquartette oder sonstige
Musikgruppen, die bei von Ihnen veranstalteten Banketten aufgetreten sind, bezahlt
wurde?


3.   Wenn nein, welche Kosten wurden für diese und andere Veranstaltungen dem BMF
von diesem Streichquartett oder einer anderen Gruppe jeweils in Rechnung gestellt und
vom BMF bezahlt?

4.   Bei welchen Banketten wurde dieses oder ein anderes Streichquartett (Musikgruppe)
durch das BMF seit 2000 verpflichtet?

5.   Welche Kosten sind dabei angefallen?

6.   Was veranlasste Staatssekretär Finz glaublich am 9. September 2003 Burschenschafter
bzw. Verbindungen zu einer Weinverkostung einzuladen?

7.   Wie viele Personen nahmen daran teil?

8.   Welche Kosten sind für den Steuerzahler dadurch angefallen (Catering, Wein, etc.)?

9.   Welche Gesamtkosten sind für den Steuerzahler für die durch den Bundesminister für
Finanzen gegebene Einladung zum Geburtstag von Staatssekretär Alfred Finz
angefallen (9.10.2003 im Roten Salon)?
Wie hoch waren die Cateringkosten?

10. Aus der Anfragebeantwortung 680/AB vom 8.9.2003 wurden durch den

Bundesminister für Finanzen die Fragen 11 bis 15 wie folgt beantwortet: „Die Leiterin

des Reformteams, Mag. I. Schmalz, wird nach einem Arbeitsleihvertrag entlohnt. Im

Zeitraum von November 2001 bis inklusive Juni 2003 sind hierbei Kosten in der Höhe

von rund € 11.990,- monatlich angefallen.

Es trifft nicht zu, dass mit einem Mitglied des Reformteams ein Sondervertrag

abgschlossen wurde."

Halten Sie dieses Gehalt insbesondere im Vergleich mit der Gehaltspyramide für

Politiker für gerechtfertigt (Abgeordneter € 7.537,70; Staatssekretär € 13.567,90)?

11. Von welchem Unternehmen wurde Frau Mag. I. Schmalz mit Arbeitsleihvertrag
ausgeliehen?

12. Welche Personen sind im BMF oder einer nachgeordneten Dienststelle aufgrund eines
Arbeitsleihvertrages tätig?
Welche Aufgaben wurden diesen Personen übertragen?

13. Welche Monatsgehälter werden diesen Personen jeweils bezahlt?

14. Von welchen Unternehmen wurden diese Personen mit Arbeitsleihvertrag ausgeliehen?


15. Ist es richtig, dass Herr Werner Fina - Mitarbeiter im Kabinett von Staatssekretär Finz
- zum Staatskommissär bestellt wurde?

16. Welche gesetzlichen Voraussetzungen müssen für die Bestellung zum Staatskommissär
vorliegen?

17. Erfüllt Werner Fina diese gesetzlichen Voraussetzungen?
Wenn nein, warum wurde er trotzdem bestellt?