92/J XXII.GP
Eingelangt am:
07.02.2003
ANFRAGE
der
Abgeordneten Dr. Caspar Einem
und
Genossen
an
den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend Vorbereitung auf die Vorlage erster Angebote
im Bereich der
Dienstleistungsliberalisierung im Rahmen der
GATS-Verhandlungen längstens zum 31. März
2003
Anlässlich der Ministerkonferenz der WTO kamen die für
den Handel zuständigen Minister
überein, den im Jahr 2000
begonnenen Verhandlungen über die Dienstleistungen neue
Impulse zu verleihen,
indem genaue Fristen für die Einreichung des Erstantrags auf
Marktzugang (30. Juni 2002)
und für die Vorlage der ersten Angebote an andere
Mitgliedstaaten (31. März
2003) festgelegt wurden. In Übereinstimmung mit dieser
Entscheidung übergab die
EG am 30.6.2002 ihre Erstanträge auf verbesserten Marktzugang
im Dienstleistungssektor an
109 WTO-Mitglieder. Die EG selbst hat seit Juli 2002 zahlreiche
Erstanträge von
Drittländern erhalten, die für ihre Dienstleistungsanbieter besseren Zugang
zum Dienstleistungsmarkt
der EG anstreben. Weitere Länder bereiten gegenwärtig ihre
Erstanträge vor.
Die EU-Kommission hat am 5.Februar d.J.
ihren Vorschlag für das Angebot der EU
präsentiert und darin eine weitere Öffnung von wettbewerbsfähigen
Dienstleistungsbranchen,
insbesondere in Sektoren
wie Telekommunikation, Finanzdienstleistungen oder Tourismus
vorgeschlagen. Für
sensible Bereiche wie Bildung, Gesundheit und audiovisuelle Medien soll
es keine Änderung der
gegenwärtigen Situation geben. Über die Vorschläge der Kommission
muss nun bis Ende März
EU-intern die Beschlussfassung erfolgen (APA 375, 5.2.2003).
Österreich ist daher auch
aufgerufen, zum nunmehr vorliegenden ersten Angebotsentwurf der
Europäischen Kommission
Stellung zu nehmen und seine Interessen im
Dienstleistungsbereich zu
wahren. Aus diesem Anlass stellen die unterzeichneten
Abgeordneten die
nachfolgende
Anfrage
1. Welche Forderungen auf
Marktzugang hat Österreich im Rahmen seines Erstantrages
gestellt?
2. Welches waren die Gründe für diese Wünsche an die
anderen WTO- Staaten?
3. Inwieweit haben diese
österreichischen Forderungen in den Erstanträgen der EG vom
Juli 2002 Niederschlag gefunden?
4. Welche Maßnahmen haben Sie
ergriffen, um die österreichische Bevölkerung über die
bevorstehenden
Liberalisierungsmaßnahmen zu informieren?
5. Haben Sie einen strukturierten
Dialog mit den Vertretern der Zivilgesellschaft zu den
nun zu entscheidenden
Fragen geführt?
6.
Welche Sorgen und Anliegen sind Ihnen dabei vermittelt worden?
7. In
welcher Weise beabsichtigen Sie, diesen Sorgen und Anliegen Rechnung zu tragen?
8. Haben Sie die
Liberalisierungsangebote Österreichs bereits abgestimmt? Wenn ja,
welche Interessensgruppen
bzw. Interessensvertretungen waren dabei eingebunden?
9.
Welche Stellungnahme hat dazu die Bundesarbeitskammer abgegeben?
10. Inwieweit sind Sie ihr gefolgt?
11. Inwieweit nicht?
12. Warum?
13. Welche
Dienstleistungen beabsichtigen Sie als Angebot Österreichs an die anderen
Mitgliedstaaten der WTO
zur Liberalisierung im
-
Bildungsbereich
- Umweltbereich
- Bereich Gesundheit und Soziales
- in den Bereichen Freizeit, Kultur und Sport bzw.
audiovisuelle
Dienstleistungen
- Bereich Verkehrsdienstleistungen, insbesondere
in den Bereichen
Binnenschiffsverkehr, Eisenbahnverkehr und Straßenverkehr
-
in den übrigen
Bereichen (z.B. Energie-, Postdienstleistungen, Mode 4-Präsenz
natürlicher Personen)
anzubieten?
14. Bei welchen dieser
angebotenen Dienstleistungen haben vorab Studien die zu
erwartenden Wirkungen für das österreichische Dienstleistungsangebot
untersucht?
15. Welches waren ihre Ergebnisse?
16. Wenn keine derartigen
Studien in Auftrag gegeben oder durchgeführt wurden: Worauf
stützen sich Ihre Ansichten
von den Vorteilen bzw. Nachteilen, die Österreich
entstehen könnten?
17. Können Sie gewährleisten, dass die vorwiegend von
Gemeinden und
Gemeindeverbänden bereit gestellten
Dienstleistungen von allgemeinem Interesse
(insbesondere Wasserver-
und -entsorgung, Müllbeseitigung) auch nach diesem
Liberalisierungsprozess für
alle leistbar und diskriminierungsfrei zugänglich bleiben?
18. Welche konkreten
Erfahrungen hat Österreich in jenen Bereichen gemacht, in denen
es schon bisher
Verpflichtungen eingegangen ist, d.h. die bereits liberalisiert worden
sind?
-
im Bereich Bildung
- im Bereich Umwelt
-
Bibliotheken, Archive, Museen und sonstige kulturelle Dienstleistungen
-
Gesundheits- und
soziale Dienstleistungen
-
Telekommunikationsdienstleistungen
-
Finanzdienstleistungen
19. Welche konkreten
Erfahrungen hat Österreich in jenen Bereichen gemacht, in denen
es bisher - vielfach
entgegen der Praxis anderer Länder - keine diesbezüglichen
Verpflichtungen eingegangen
ist?
- im Bereich Bildung
- im Bereich Postdienste
- im Bereich Energiedienste
- im Bereich Sozialversicherung
im Bereich
Wasserversorgung
- im Bereich Verkehr (Schienenverkehr,
öffentlicher Personennahverkehr)
20. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um zu
gewährleisten, dass öffentliche und
gemeinwirtschaftliche Dienstleistungen effektiv von den
Bestimmungen des GATS-
Abkommens ausgenommen werden?
21. Welche Bereiche der öffentlichen Dienstleistungen
zählen Sie zum Begriff der „Public
Utilities" laut einschlägigem horizontalen Vorbehalt der EU-12
Länderverpflichtungsliste?
22. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um zu
verhindern, dass es im Zuge der
weiteren Verhandlungen zu einer inhaltlichen
Einschränkung des EU-12 Vorbehalts
zu
„Public Utilities" kommt?
23. Wie beurteilen Sie den Vorschlag, den die
EU-Kommission am 5. Februar d.J.
präsentiert hat? In welchen Punkten deckt sich die
Haltung der Kommission mit den
österreichischen Angeboten, in welchen Punkten und aus
welchen Gründen vertritt
Österreich eine andere Position?
24. Welchen Abstimmungsmechanismus gibt es mit dem BMaA
um sicherzustellen, dass
in der Politik, die Österreich in bezug auf die
GATS-Verhandlungen verfolgt, auch die
Zielsetzungen der österreichischen
Entwicklungszusammenarbeit berücksichtigt
werden?