929/J XXII. GP
Eingelangt am 22.10.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Kogler, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Rahmenverträge für Beratungstätigkeit
In
der Sitzung des Rechnungshofausschusses vom 9. Oktober 2003 wurde von
Finanzminister Grasser aus einem von Dr. Rudolf Lessiak und UnivProf. Dr. Josef
Aicher verfassten Papier zitiert. Diese Auftragsarbeit des Finanzministers hat
den
Titel „Gegenäußerung zur Kritik des Rechnungshofes in den Punkten 8.1 bis
inklusive 13.2 des Ergebnisses der Überprüfung der Gebarung der
Österreichischen
Industrie Holding AG mit der GZ 002.415/002-D3/02 des Rechnungshofes aus
vergaberechtlicher Sicht". Es werden darin Argumente entwickelt, mit denen
die
Kritik des Rechnungshofes entkräftet werden soll.
Rechnungshofpräsident
Fiedler reagierte auf die Präsentation dieses Papiers in der
Ausschusssitzung sinngemäß mit den Worten:
„Es
kann nicht so sein, dass ein vom Kritisierten in Auftrag gegebenes Gutachten
die
Kritik des RH aufhebt. Da könnte man ja gleich den RH abschaffen. Das käme
immerhin billiger."
Bemerkenswert
finden wir die Tatsache, dass der Rechnungshof eine
ungerechtfertigte Vergabe an den teureren schlechter gereihten Bieter und damit
die
Verschwendung von Steuergeldern kritisiert. Statt diese Kritik zu beherzigen
wendet
nun der Finanzminister weitere Steuergelder für Beratungshonorare auf, um diese
Kritik zu entkräften.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Welcher Rahmenvertrag kam zur Anwendung, als Sie sich eine
Gegenäußerung
zur Rechnungshofkritik an den Vergaben im Zusammenhang
mit der ÖIAG Aufsichtsratsbesetzung verfassen ließen?
2. Für welchen Betrag wurde dieser Rahmenvertrag abgeschlossen?
3. Für welchen Zeitraum wurde dieser Rahmenvertrag abgeschlossen?
4. Welche Leistungen können damit bezogen werden?
5.
Welche Kosten lassen sich der oben genannten „Gegenäußerung betreffend
Aufsichtsräte - Personalsuchauftrag" zuordnen?
6. Welche anderen Einzelberatungen und Gutachten wurden
über diesen
Rahmenvertrag abgewickelt?
7. Gilt dieser Rahmenvertrag derzeit noch?
8. Wird eine Verlängerung angestrebt?