957/J XXII. GP
Eingelangt am 22.10.2003
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ANFRAGE
der Abgeordneten Eder
und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend höhere Kaskoversicherungsbedingungen für L17-Ausbildungsfahrten
Die L 17-Ausbildung hat sich auch in Österreich bewährt
und zu weit geringeren Unfällen bei
so
ausgebildeten Führerscheinneulingen geführt. Immerhin müssen Jugendliche 3000
km
Ausbildungsfahrten
unter Aufsicht eines Elternteils absolvieren und verfügen damit über eine
weitaus
größere Fahrpraxis als nach der klassischen Ausbildung.
Jetzt wird dieses Erfolgsmodell dadurch gefährdet, dass
für Übungsfahrten und damit für die
L
17-Ausbildung von etlichen Versicherungen der Kasko-Versicherungsschutz
ausgeschlossen
wurde.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen in diesem
Zusammenhang an den Bundesminister
für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende
Anfrage:
1. Wie für wie erfolgreich halten Sie die L17-Führerscheinausbildung?
2. Was gedenken
Sie zu unternehmen, um Ausschlussklauseln von Versicherungen für
private
Übungsfahrten im Rahmen der L17-Ausbildung zu verunmöglichen?
3. Werden Sie die
Bemühungen Ihres Amtsvorgängers weiter verfolgen, der sich für faire
Versicherungsprämien
im Zusammenhang mit der Mehrphasenausbildung einsetzen
wollte? Die
Versicherungen müssten doch den Führerscheinneulingen preislich
entgegenkommen, da
im Gefolge der besseren Ausbildung der Phasenabsolventen es zu
einer deutlich
geringere Unfallhäufigkeit kommt.