957/J XXII. GP

Eingelangt am 22.10.2003
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Eder

und GenossInnen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend höhere Kaskoversicherungsbedingungen für L17-Ausbildungsfahrten

Die L 17-Ausbildung hat sich auch in Österreich bewährt und zu weit geringeren Unfällen bei
so ausgebildeten Führerscheinneulingen geführt. Immerhin müssen Jugendliche 3000 km
Ausbildungsfahrten unter Aufsicht eines Elternteils absolvieren und verfügen damit über eine
weitaus größere Fahrpraxis als nach der klassischen Ausbildung.

Jetzt wird dieses Erfolgsmodell dadurch gefährdet, dass für Übungsfahrten und damit für die
L 17-Ausbildung von etlichen Versicherungen der Kasko-Versicherungsschutz
ausgeschlossen wurde.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang an den Bundesminister
für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende

Anfrage:

1.      Wie für wie erfolgreich halten Sie die L17-Führerscheinausbildung?

2.      Was gedenken Sie zu unternehmen, um Ausschlussklauseln von Versicherungen für
private Übungsfahrten im Rahmen der L17-Ausbildung zu verunmöglichen?

3.      Werden Sie die Bemühungen Ihres Amtsvorgängers weiter verfolgen, der sich für faire
        
Versicherungsprämien im Zusammenhang mit der Mehrphasenausbildung einsetzen
        
wollte? Die Versicherungen müssten doch den Führerscheinneulingen preislich
         entgegenkommen, da im Gefolge der besseren Ausbildung der Phasenabsolventen es zu
         einer deutlich geringere Unfallhäufigkeit kommt.