117/KOMM XXII. GP

 

Kommuniqué

des Verfassungsausschusses

über die Tätigkeitsberichte des Verwaltungsgerichtshofes und Verfassungsgerichtshofes für die Jahre 2003 und 2004, vorgelegt vom Bundeskanzler (III-163 der Beilagen)

 

Das Bundeskanzleramt hat dem Nationalrat am 9. August 2005 die gegenständlichen Berichte zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Antrag der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek auf Nichtenderledigung des Berichtes fand nicht die Mehrheit des Ausschusses.

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 31. Jänner 2006 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der sich an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Fritz Neugebauer anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Dr. Peter Wittmann, Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Mag. Terezija Stoisits, Dr. Johannes Jarolim, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Mag. Elisabeth Grossmann, Otto Pendl, Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler sowie der Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak.

 

Bei der Abstimmung wurden die Tätigkeitsberichte des Verwaltungsgerichtshofes und Verfassungsgerichtshofes für die Jahre 2003 und 2004, vorgelegt vom Bundeskanzler (III-163 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit – und zwar mit den Stimmen der Abgeordneten des Parlamentsklubs der Österreichischen Volkspartei sowie der Abgeordneten des Freiheitlichen Parlamentsklubs – zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Verfassungsausschuss mit Stimmenmehrheit beschlossen.

Wien, 2006 01 31

Stefan Prähauser Dr. Peter Wittmann

            Schriftführer                  Obmann