117/KOMM
XXII. GP
Kommuniqué
des Verfassungsausschusses
über die
Tätigkeitsberichte des Verwaltungsgerichtshofes und Verfassungsgerichtshofes
für die Jahre 2003 und 2004, vorgelegt vom Bundeskanzler (III-163 der Beilagen)
Das
Bundeskanzleramt hat dem Nationalrat am 9. August 2005 die
gegenständlichen Berichte zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.
Der Antrag der
Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek auf Nichtenderledigung des Berichtes fand
nicht die Mehrheit des Ausschusses.
Der Verfassungsausschuss hat den
gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 31. Jänner 2006 in
Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.
An der sich an die
Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Fritz Neugebauer anschließenden Debatte beteiligten sich die
Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Dr. Peter Wittmann,
Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Mag. Terezija Stoisits, Dr. Johannes Jarolim, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Mag. Elisabeth Grossmann, Otto Pendl, Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler sowie der Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak.
Bei der Abstimmung
wurden die Tätigkeitsberichte des Verwaltungsgerichtshofes und
Verfassungsgerichtshofes für die Jahre 2003 und 2004, vorgelegt vom
Bundeskanzler (III-163 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit – und zwar mit den
Stimmen der Abgeordneten des Parlamentsklubs der Österreichischen Volkspartei
sowie der Abgeordneten des Freiheitlichen Parlamentsklubs – zur Kenntnis
genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Verfassungsausschuss mit Stimmenmehrheit beschlossen.
Wien,
2006 01 31
Stefan Prähauser Dr. Peter
Wittmann
Schriftführer Obmann