132/KOMM XXII. GP

 

Kommuniqué

des Verfassungsausschusses

über den Digitalisierungsbericht 2005, vorgelegt vom Bundeskanzler

(III-192 der Beilagen)

 

Der Bundeskanzler hat dem Nationalrat am 21. Dezember 2005 den gegenständlichen Digitalisierungsbericht 2005 (III-192 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 4. April 2006 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der sich an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneter Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Stefan Prähauser, Mag. Terezija Stoisits, Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler, Herbert Scheibner und Mag. Walter Tancsits sowie der Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak.

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Digitalisierungsbericht 2005, vorgelegt vom Bundeskanzler (III-192 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Verfassungsausschuss einstimmig beschlossen.

Wien, 2006 04 04

Stefan Prähauser Dr. Peter Wittmann

            Schriftführer                  Obmann