54/KOMM XXII. GP

 

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Kommuniqué

des Verfassungsausschusses

über den Digitalisierungsbericht 2003, vorgelegt vom Bundeskanzler (III-30 der Beilagen)

 

Der Bundeskanzler hat dem Nationalrat im März 2004 den gegenständlichen Bericht zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Bericht wurde gemäß § 28b der Geschäftsordnung des Nationalrates dem Ausschuss zur Enderledigung zugewiesen.

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 29. Juni 2004 in Verhandlung genommen.

 

An der sich an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Karl Donabauer anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dr. Eva Glawischnig, Mag. Dr. Magda Bleckmann, Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Stefan Prähauser, Josef Bucher, Mag. Norbert Darabos sowie der Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak.

 

Bei der Abstimmung wurde der Digitalisierungsbericht 2003, vorgelegt vom Bundeskanzler (III‑30 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.

 

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss einstimmig beschlossen.

Wien, 2004 06 29

 

                Fritz Neugebauer Dr. Peter Wittmann

   Schriftführer         Obmann