76/KOMM XXII. GP
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Kommuniqué
des
Verfassungausschusses
über den Bericht des Bundesregierung gemäß § 9 Abs. 7 des
Volksgruppengesetzes über die Volksgruppenförderung in den Jahren 1997 bis 2001
mit Anhang für das Jahr 1996 (III-96 der Beilagen)
Der
gegenständliche Bericht wurde gemäß § 28b der Geschäftsordnung des
Nationalrates dem Ausschuss zur Enderledigung zugewiesen.
Der Verfassungsausschuss befasste sich mit
diesem Bericht in seiner Sitzung am 17. März 2005. In der Debatte
ergriffen die Abgeordneten Mag. Walter Posch, Herbert Scheibner,
Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Mag. Terezija Stoisits und Dipl.-Ing.Mag. Roderich Regler
sowie der Staatssekretär im
Bundeskanzleramt Franz Morak das Wort.
Bei der Abstimmung
wurde der Bericht der Bundesregierung gemäß § 9 Abs. 7 des Volksgruppengesetzes über die Volksgruppenförderung in den
Jahren 1997 bis 2001 mit Anhang für das Jahr 1996 (III-96 der Beilagen)
mehrstimmig – und zwar mit den Stimmen der Abgeordneten des Parlamentsklubs der
Österreichischen Volkspartei, der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion und
des Klubs der Freiheitlichen Partei Österreichs– zur Kenntnis genommen.
Das
vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss einstimmig beschlossen.
Wien,
2005 03 17
Helga Machne Dr. Peter Wittmann
Schriftführerin Obmann