76/KOMM XXII. GP

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Kommuniqué

des Verfassungausschusses

über den Bericht des Bundesregierung gemäß § 9 Abs. 7 des Volksgruppengesetzes über die Volksgruppenförderung in den Jahren 1997 bis 2001 mit Anhang für das Jahr 1996 (III-96 der Beilagen)

 

Der gegenständliche Bericht wurde gemäß § 28b der Geschäftsordnung des Nationalrates dem Ausschuss zur Enderledigung zugewiesen.

 

Der Verfassungsausschuss befasste sich mit diesem Bericht in seiner Sitzung am 17. März 2005. In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Mag. Walter Posch, Herbert Scheibner, Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Mag. Terezija Stoisits und Dipl.-Ing.Mag. Roderich Regler sowie der Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak das Wort.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht der Bundesregierung gemäß § 9 Abs. 7 des Volksgruppengesetzes über die Volksgruppenförderung in den Jahren 1997 bis 2001 mit Anhang für das Jahr 1996 (III-96 der Beilagen) mehrstimmig – und zwar mit den Stimmen der Abgeordneten des Parlamentsklubs der Österreichischen Volkspartei, der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion und des Klubs der Freiheitlichen Partei Österreichs– zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss einstimmig beschlossen.

 

Wien, 2005 03 17

 

Helga Machne Dr. Peter Wittmann

       Schriftführerin                Obmann