Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 244

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Das Internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen muss ange­passt werden, denn das Übereinkommen über die Rechte des geistigen Eigentums verlangt von den Mitgliedern der WTO, Pflanzensorten im Rahmen des Patentsystems oder durch ein wirksames Sortenschutzsystem zu schützen. Das UPOV-Überein­kom­men stellt das einzige international anerkannte System für den Sortenschutz bereit.

Hauptziel des UPOV-Übereinkommens ist es, dem Züchter einer neuen Pflanzensorte ein geistiges Eigentumsrecht zuzuerkennen, zu sichern und den Pflanzenzüchter vor dem Verkauf der Pflanzensorten durch Dritte zu schützen. Der bisherige Grundsatz der freien Benutzung einer geschützten Sorte als Ausgangsmaterial für die Schaffung weiterer Sorten bleibt jedoch unberührt. Dieses Abkommen legt somit die interna­tiona­len Regeln fest, nach denen die Länder Einzelpersonen oder Organisationen, die neue Pflan­zensorten züchten, Rechte des geistigen Eigentums gewähren. Ist kein angemes­sener Schutz des geistigen Eigentums vorhanden, können neue Pflanzensorten nach ihrer Freisetzung ohne weiteres vermehrt werden. Der Züchter wird dadurch enorm be­nach­teiligt, trägt er doch alle Kosten des Züchtungsvorganges. Aus diesem Grund wird von den Verbandstaaten verlangt, dass sie dem Züchter ein Recht an der gesamten Er­zeugung von Saat- oder Pflanzgut gewähren.

Ein wichtiger Punkt ist, dass das UPOV es jedem Staat selbst überlässt, die Ver­wendung des in einem landwirtschaftlichen Betrieb gewonnenen und verwerteten Saat­guts vom Züchterrecht auszuschließen. Dieses so genannte Landwirteprivileg be­deu­tet, ein Bauer kann auf der Grundlage des einmal erworbenen Saatgutes unein­ge­schränkt und unentgeltlich selbst Saatgut züchten, solange er es nicht in Verkehr bringt, sondern es nur für den eigenen Betrieb nutzt oder zum Tausch verwendet. Die­se Regelung ist deshalb so wichtig, da andernfalls die Erzeugung und Vermehrung der geschützten Sorten ohne die Zustimmung des Züchters nicht mehr erlaubt ist (Zwi­schenruf des Abg. Dr. Pirklhuber) und der Bauer für den Nachbau von Erntegut für Saatzwecke Nachbaugebühren an den Züchter bezahlen muss. (Abg. Gradwohl: Diese Aussage ...!)

Biologische Vielfalt in der Landwirtschaft wurde und wird aber zu einem guten Teil gerade durch die Arbeit der Landwirte geschaffen. Die UPOV-Umsetzung unterstützt uns dabei, ein starkes Sortenschutzrecht zu haben, und begünstigt die Entwicklung neuer Pflanzensorten zum Nutzen der gesamten Gesellschaft. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

21.58

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rest-Hinter­seer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


21.58

Abgeordnete Heidemarie Rest-Hinterseer (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Nur zur Abklärung: Herr Präsident, Sie haben zuerst gesagt, wir Grüne haben noch eine Restredezeit von 7 Minuten.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Das stimmt nicht. Es sind 15 Minuten.

 


Abgeordnete Heidemarie Rest-Hinterseer (fortsetzend): Das stimmt also nicht. Ich habe nämlich sehr viel zur Gleichstellung von Frauen und Männern zu sagen.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Sie haben 15 Minuten Zeit. Es lag zunächst eine Verwechslung mit den Freiheitlichen vor. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

 


Abgeordnete Heidemarie Rest-Hinterseer (fortsetzend): Danke schön. – Sehr kurz gefasst, hoffentlich kurz und bündig: Ich habe den Eindruck, dass es hier eine ziem­liche Verwirrung und Unklarheit gibt – vor allem in der ÖVP-Fraktion, die sich ja ge­wöhnlich als Ort gut informierter Kreise herausstellt (Abg. Großruck: Wir sind nicht


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