28/PET XXII. GP

Eingebracht am 05.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

Anton Heinzl

Abgeordneter zum Nationalrat
Prandtauerstraße 4
A-3100 St. Pölten

An den Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

Dr.-Karl-Renner-Ring 3

A-1017 Wien

St. Pölten, am 5. Mai 2004

Petition für die Senkung der UVP-Schwellenwerte und die Erweiterung der

Bürgerbeteiligung im Genehmigungsverfahren von Windkraftprojekten

Sehr geehrter Herr Präsident!

In der Anlage überreichen wir die Petition " für die Senkung der UVP-Schwellenwerte und
die Erweiterung der Bürgerbeteiligung im Genehmigungsverfahren von Windkraftprojekten "
im Sinne des § 100 Abs. 1 Z 1 GOG mit dem Ersuchen um geschäftsordnungsmäßige
Behandlung.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton Heinzl

 

 

Anlagen: wie oben erwähnt


 

 

 

 

 

 

 

 

PETITION

vom 5. Mai 2004

für die Senkung der UVP-Schwellenwerte

und
die Erweiterung der Bürgerbeteiligung

im

Genehmigungsverfahren von
Windkraftprojekten


Petition für die Senkung der UVP-Schwellenwerte und die
Erweiterung der Bürgerbeteiligung im Genehmigungsverfahren von

Windkraftprojekten

Grundsätzlich handelt es sich bei der Windkraft um eine erneuerbaren Energieform, deren
Nutzung zu begrüßen ist.

Diese Anlagen werden aber zunehmend in der Nähe von Wohngebieten errichtet. Außerdem
sind diese Kraftwerke mittlerweile so groß, dass sie einen starken Einfluss auf ihre
Umgebung haben. Die Belastung der Menschen und ihrer Umwelt entsteht durch den
Betrieb, durch die Veränderung des Landschaftsbildes und eventuell auch durch die Störung
des Lebensraumes der Tierwelt.

Deshalb ist es unbedingt notwendig, dass vor Errichtung von Windkraftwerken diese
Auswirkungen sehr genau geprüft werden und mit den Anrainern über den Bau ein Konsens
gefunden wird. Dafür gibt es in Österreich das Umweltverträglichkeits-Prüfungsgesetz (UVP-
Gesetz). Für Windkraftanlagen wird es derzeit aber erst ab einer Gesamtleistung von 20
Megawatt angewendet, das sind etwa 10 große Anlagen mit einer Höhe von etwa 150
Metern. So große Windparks gibt es aber nur selten, deshalb wird dieses Gesetz für
Windkraftanlagen auch kaum angewendet. Darüber hinaus wird auch im Falle der
Anwendbarkeit des UVP-Gesetzes nur ein vereinfachtes Verfahren durchgeführt, bei dem
die Bürgerbeteiligungsrechte stark eingeschränkt sind.

Wie die beiliegende Petition an die Gemeinde Obritzberg beweist, wollen die Anrainer
solcher Windparks sich sehr wohl am Behördenverfahren beteiligen, werden aber aufgrund
der geltenden Rechtslage nur beschränkt eingebunden. Darüber hinaus ist die Information
über den Stand des Genehmigungsverfahrens nur stark eingeschränkt zugänglich.

Ich fordere deshalb Umweltminister Pröll auf, eine Änderung des UVP-
Gesetzes dahingehend zu veranlassen, dass der Schwellenwert für die
zwingende Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung von derzeit 20

Megawatt auf 5 Megawatt verringert wird.

Bei Anlagen, die in schutzwürdigen Gebieten errichtet werden sollen fordere
ich, dass bereits ab 2 Megawatt geprüft werden muss, ob das UVP-Gesetz

anzuwenden ist. In beiden Fällen muss das gleiche Ausmaß an
Bürgerbeteiligung wie beim vollen UVP-Verfahren gewährleistet sein.