66/PET XXII. GP
Eingebracht am 09.06.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Petition
An den
Präsidenten des Nationalrates
Univ.Prof. Dr. Andreas Khol
im Hause
Wien, 09. Juni 2005
Betreff: Petition betreffend „Verbot des direkten Verkaufs von Frettchen in Tierhandlungen"
Sehr geehrter Herr Präsident!
Gemäß § 100 Abs. 1 GOG-NR überreichen wir die Petition betreffend „Verbot des direkten Verkaufs von Frettchen in Tierhandlungen" mit dem Ersuchen um geschäftsordnungsmäßige Behandlung.
Mit freundlichen Grüßen
NAbg. Klaus Wittauer NAbg. Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer
Erweiterung des neuen Tierschutzgesetzes!
Per 01.01.2005 tritt das neue Tierschutzgesetz in Österreich in Krad. Einer der neuen Punkte besagt, dass es nunmehr verboten ist, in Tierhandlungen auf direktem Wege Hunde und
Katzen zu verkaufen. Nur mehr die Vermittlung dieser Tiere ist erlaubt.
Da nun Frettchen viele gemeinsame Eigenschaften sowohl mit Hunden als auch mit Katzen
aufweisen und nicht zuletzt durch die immer schwierigere Situation mit unzähligen
Abgabetieren, die wohl meist unüberlegt und spontan in Tierhandlungen gekauft werden und
dann sehr bald wieder hergegeben werden, ersuchen wir darum, das Verbot des direkten
Verkaufs von Frettchen in Tierhandlungen im Tierschutzgesetz bei der nächsten Überarbeitung raschestmöglich mitaufzunehmen. Dadurch ist es möglich die Zahl der
Abgabetiere drastisch zu reduzieren.