Presseaussendung
Der Entwurf der
WRG Novelle ist vom Bundesministerium für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft zur Begutachtung bis 5.Mai 2003 ausgesandt worden – Gefahr für
flächendeckenden Grundwasserschutz!
Der
flächendeckende Grundwasserschutz und die Sanierung ist durch diese
Wasserrechtsgesetznovelle in Gefahr. Die Übernahme der Prinzipien der
EU-Wasserrahmenrichtlinie ins österreichische Wasserrechtsgesetz, wie in der
Novelle geplant, bedeutet eine wesentliche Verschlechterung für den Schutz und
die Sanierung verschmutzter Grundwassergebiete. Unser Trinkwasser beziehen wir
zu 99 % aus Grundwasser. Ganze Grundwassergebiete könnten verschmutzt bleiben
und müßten nicht mehr saniert werden!
Nach
kontinuierlicher Abschwächung der Grundwassersanierungsvorgaben durch
Abänderungen der Wasserrechtsgesetznovelle von 1991:
·
Keine Ausweisung von Grundwassersanierungsgebieten bis 2001, obwohl
verbindlich
Dies kommt einer Ausnahmeregelung für durch
menschliche Tätigkeiten erfolgte Kontaminationen gleich, die das
Kontaminationsprivileg insbesondere der Landwirtschaft festigt! Jedenfalls
bedeutet es ein AUS für das flächendeckende Grundwasserschutz- und
Sanierungsprinzip, das Österreich bis dato zumindest im Wasserrechtsgesetz noch
verfolgt!
Der Naturschutzbund Steiermark fordert die Bundesregierung
auf den flächendeckenden Grundwasserschutz und die Grundwassersanierung für
Trinkwasserzwecke als öffentliches Interesse verbindlich zu machen!
DI DP Markus Ehrenpaar, 24.4.2003
Naturschutzbund
Steiermark
Heinrichstraße 5/II
Tel.: 0316/322377, Fax DW 4
e-mail: steiermark@naturschutzbund.at
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