Presseaussendung

Der Entwurf der WRG Novelle ist vom Bundesministerium für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Begutachtung bis 5.Mai 2003 ausgesandt worden – Gefahr für flächendeckenden Grundwasserschutz!

Der flächendeckende Grundwasserschutz und die Sanierung ist durch diese Wasserrechtsgesetznovelle in Gefahr. Die Übernahme der Prinzipien der EU-Wasserrahmenrichtlinie ins österreichische Wasserrechtsgesetz, wie in der Novelle geplant, bedeutet eine wesentliche Verschlechterung für den Schutz und die Sanierung verschmutzter Grundwassergebiete. Unser Trinkwasser beziehen wir zu 99 % aus Grundwasser. Ganze Grundwassergebiete könnten verschmutzt bleiben und müßten nicht mehr saniert werden!

Nach kontinuierlicher Abschwächung der Grundwassersanierungsvorgaben durch Abänderungen der Wasserrechtsgesetznovelle von 1991:

·         Keine Ausweisung von Grundwassersanierungsgebieten bis 2001, obwohl verbindlich

Dies kommt einer Ausnahmeregelung für durch menschliche Tätigkeiten erfolgte Kontaminationen gleich, die das Kontaminationsprivileg insbesondere der Landwirtschaft festigt! Jedenfalls bedeutet es ein AUS für das flächendeckende Grundwasserschutz- und Sanierungsprinzip, das Österreich bis dato zumindest im Wasserrechtsgesetz noch verfolgt!

Der Naturschutzbund Steiermark fordert die Bundesregierung auf den flächendeckenden Grundwasserschutz und die Grundwassersanierung für Trinkwasserzwecke als öffentliches Interesse verbindlich zu machen!

 

DI DP Markus Ehrenpaar, 24.4.2003

Naturschutzbund Steiermark
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