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Wien, 30. August 2004
Stellungnahme
des ÖKOBÜROs, Koordinationsstelle österreichischer
Umweltorganisationen, zur Begutachtung der
Ratifizierung der Aarhus-Konvention
Das ÖKOBÜRO (http://www.oekobuero.at) ist die Koordinationsstelle von 13
österreichischen Umweltorganisationen, darunter Global 2000, Greenpeace, VCÖ,
Vier Pfoten, WWF ua.
Das ÖKOBÜRO begrüßt die Ratifizierung der Aarhus-Konvention durch die
Republik Österreich.
In den erläuternden Bemerkungen zu Artikel 9 Absatz 3 der Konvention,
Zugang zu Gerichten, wird erwähnt, dass sich aus Artikel 9/3 kein unmittelbarer
Handlungsbedarf ergebe. Diese Rechtsmeinung wird vom ÖKOBÜRO abgelehnt. Die
Parteistellung in Genehmigungsverfahren hat nachbarrechtliche Wurzeln und mit
Umweltschutz nur uU und zufällig zu tun. Daraus und aus den zahnlosen Rechten
der Volksanwaltschaften ein Instrument zur Rechtmäßigkeitskontrolle
objektiv-umweltrechtlicher Rechtsvorschriften und individuellen Rechtsakten
abzuleiten, ist nicht haltbar und sicherlich nicht im Sinne der
Aarhus-Konvention.
Das ÖKBÜRO ist daher der Ansicht, dass sich aufgrund Artikel 9/3 sehr
wohl Umsetzungsverpflichtungen ergeben, in ähnlicher Form wie dies im
Access-to-Justice Vorschlag der Europäischen Kommission vorgesehen ist.