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Wien, 30. August 2004

 

 

Stellungnahme

 

 

des ÖKOBÜROs, Koordinationsstelle österreichischer Umweltorganisationen, zur Begutachtung der

 

Ratifizierung der Aarhus-Konvention

 

 

Das ÖKOBÜRO (http://www.oekobuero.at) ist die Koordinationsstelle von 13 österreichischen Umweltorganisationen, darunter Global 2000, Greenpeace, VCÖ, Vier Pfoten, WWF ua.

 

 


 

Das ÖKOBÜRO begrüßt die Ratifizierung der Aarhus-Konvention durch die Republik Österreich.

 

In den erläuternden Bemerkungen zu Artikel 9 Absatz 3 der Konvention, Zugang zu Gerichten, wird erwähnt, dass sich aus Artikel 9/3 kein unmittelbarer Handlungsbedarf ergebe. Diese Rechtsmeinung wird vom ÖKOBÜRO abgelehnt. Die Parteistellung in Genehmigungsverfahren hat nachbarrechtliche Wurzeln und mit Umweltschutz nur uU und zufällig zu tun. Daraus und aus den zahnlosen Rechten der Volksanwaltschaften ein Instrument zur Rechtmäßigkeitskontrolle objektiv-umweltrechtlicher Rechtsvorschriften und individuellen Rechtsakten abzuleiten, ist nicht haltbar und sicherlich nicht im Sinne der Aarhus-Konvention.

 

Das ÖKBÜRO ist daher der Ansicht, dass sich aufgrund Artikel 9/3 sehr wohl Umsetzungsverpflichtungen ergeben, in ähnlicher Form wie dies im Access-to-Justice Vorschlag der Europäischen Kommission vorgesehen ist.

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