An das Bundesministerium für soziale Sicherheit

und Generationen

z. Hd. Frau Dr. Miller-Fahringer

Subenring 1

1010 Wien

 

 

 

 

 

Linz, am 22.09.2004

 

 

 

Betreff: Stellungnahme mit dem ein Bundesgesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz) erlassen wird und das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehindertengesetz, das Bundessozialamtsgesetz und das Bundesberufungskommissionsgesetz geändert werden

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

 

Zum vorliegenden Gesetzesentwurf ist uns folgendes aufgefallen:

 

 

 

Unsere Klientel setzt sich allerdings aus Menschen zusammen, die psychosozialen Betreuungsbedarf haben, womit dieses Gesetz unserem Klientenkreis nur beschränkt genüge leistet.

 

 

 

Für Menschen mit psychosozialen Betreuungsbedarf müsste der Begriff erlittene persönliche Beeinträchtigungen gesondert definiert werden.

 

 

 

 

 

 

Abschließend ist zu bemerken, dass:

 

Das Gesetz sollte dem Namen nach die Gleichstellung von körperlich und geistig behinderten Menschen und Menschen mit psychosozialen Betreuungsbedarf beinhalten. Gegenstand des vorliegenden Entwurfes ist allerdings vor allem der Ersatz von materiellem Schaden bei Verstößen gegen das Diskriminierungsverbot.

 

 

 

Mit dem Ersuchen um Kenntnisnahme

verbleiben wir

 

 

mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Dr. Sabine Pühringer

(Rechtsabteilung der pro mente OÖ)

 

 

ergeht in 25 facher Ausfertigung an Präsidium des NR