An das |
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Bundeskanzleramt |
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Ballhausplatz 2 |
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1014 Wien |
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GZ: BMSG-12201/0005-I/A/4/2004 |
Wien, 14.10.2004 |
Betreff: Dienstrechts-Novelle 2004.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Das Bundesministerium für soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz nimmt unter Bezugnahme auf den mit Schreiben
vom 16. September 2004, Geschäftszahl: BKA 920.196/0002-III/1/2004, übermittelten
Entwurf einer Dienstrechts-Novelle 2004 wie folgt Stellung:
ZU ARTIKEL 1 (Änderung des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979) und
ZU ARTIKEL 3 (Änderung des Vertragsbedienstetengesetzes 1948)
Es
wird um Klarstellung ersucht, ob ein Rechtsanspruch auch hinsichtlich des Ersatzes
anfallender Provider-Kosten besteht. Weiters wird angeregt, dass über ausdrücklichen
Wunsch des Bediensteten im Falle des Vorhandenseins eigener Arbeitsmittel die
technische Versorgung seitens des Dienstgebers unterbleiben kann.
ZU ARTIKEL 1 (Änderung des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979)
Im
Hinblick auf die am 23.9.2004 stattgefundene Sitzung des Lenkungsausschusses
„Dienstausweis“ wird angeregt, § 247g BDG dahingehend zu ergänzen, dass Dienstausweise
in alter (Papier) Form noch bis 31.12.2005 ausgegeben werden können
(Übergangsfrist).
Gemäß dem geplanten § 21
GehG gebührt dem Beamten der Ersatz bestimmter Kosten, solange er einer im
Ausland gelegenen Dienststelle zur dauernden Dienstleistung zugewiesen
ist und dort wohnen muss.
Durch das Abstellen auf eine
dauernde Dienstleistung wird ein Anspruch auf Auslandszulagen etc. für
kurzzeitige Entsendungen - wie beispielsweise zu Aus- und Fortbildungszwecken
sowie für Tätigkeiten im Rahmen von Partnerschaftsprojekten auf Grund von
Außenhilfsprogrammen der EU (z.B. als Kurzzeitexperte bei Twinning–Projekten) –
ausgeschlossen.
Des Weiteren wird darauf
hingewiesen, dass im Entwurf der bisherige Zuschlag für
Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege fehlt, der nicht einem der
aufgezählten Zuschläge und Zuschüsse untergeordnet werden kann.
ZU ARTIKEL 11 (Änderung des
Pensionsgesetzes 1965)
Im Sinne der
Rechtssicherheit wird eine Adaptierung der aufgrund der seinerzeitigen
Abschaffung der Pensionsautomatik durchgeführten Paragrafenanpassungen (beispielsweise
§ 90 Abs. 3 PG 1965) angeregt.
Mit
freundlichen Grüßen
Für
den Bundesminister:
Dr.
Helmut Günther
Elektronisch gefertigt.