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Wien, 29. September 2004

Bundesministerium für soziale Sicherheit

Generationen und Konsumentenschutz

Sektion II/A/1

 

Stubenring 1

1010   W i e n

 

 

 

 

 

Betrifft: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz

  geändert wird (63. Novelle zum ASVG)

  GZ: BMSG-21117/00-11-II/a/1/2004                                                 

 

 

Zu der im Betreff angeführten Novelle zum ASVG führt der Österreichische Landarbeiterkammertag das nachdrückliche Verlangen aus:

 

Zu § 441b:

Der neue geplante Verbandsvorstand soll aus 12 Mitgliedern bestehen, die von der Trägerkonferenz entsendet werden. 6 Vertreter/Innen sollen der Dienstnehmerseite angehören. Der Österreichische Landarbeiterkammertag verlangt ausdrücklich, dass ihm ein Vorschlagsrecht zur Namhaftmachung eines Dienstnehmervertreters eingeräumt wird.

 

Abschnitt IVb

Zu § 442:

Aufgabe des „Sozial- und Gesundheitsforum Österreich“ ist die Trägerkonferenz, den Verbandsvorstand, die Ministerien in sozialpolitischen Fragen zu beraten. Zu den Aufgaben zählt insbesondere, aktuelle und künftige sozialpolitische Entwicklungen zu verfolgen, zu erforschen bzw. durch Vergabe von Forschungsaufträgen erforschen zu lassen, und auf dieser Grundlage Vorschläge zur Verbesserung der sozialen Leistungen oder zur Kostenminimierung bei den Sozialversicherungsträgern und beim Hauptverband zu erstatten.

Der Österreichische Landarbeiterkammertag vertritt ca. 50.000 Arbeitnehmer auf land- und forstwirtschaftlichem Gebiet. Arbeitnehmer die schwere körperliche Tätigkeiten in strukturschwächeren ländlichen Raum verrichten. Es ist völlig unverständlich, dass der Österreichische Landarbeiterkammertag nicht diesem Gremium angehören soll, obwohl andere Einrichtungen mit wesentlich geringeren Wirkungsbereich, Mitglieder werden.

 

Der Österreichische Landarbeiterkammertag fordert Aufnahme in das Gremium um die sozialpolitischen Interessen der zu vertretenen Personengruppe auch darlegen zu können.

 

                        Der Vorsitzende:                                                            Der Generalsekretär:

 

     Präsident Abg.z. NR Ing. Josef Winkler e.h.                                  Mag. Walter Medosch e.h.