Stellungnahme zum Gesundheitsberufe - Rechtsänderungsgesetz der ARGE der Pflegedienstleitungen der stationären, geriatrischen Einrichtungen Österreichs im ÖGKV vom 11.11.2004

 

 

Gesundheitsberufe - Rechtsänderungsgesetz

 

Aus der Sicht der ARGE der Pflegedienstleitungen der geriatrisch, stationären Einrichtungen Österreichs im ÖGKV hat die  Rechtsänderung Auswirkungen auf Einrichtungen der Heim- und Anstaltspflege und der  mobilen Dienste. Die ARGE gibt zu der geplanten Änderung des GuKGs folgende Stellungnahme ab: 

 

GuKG§3 angefügter Absatz 5:

 

Aus dem Entwurf geht nicht hervor in wie weit eine Delegierungsmöglichkeit vom Pflegefachdienst (vormals Pflegehelfer) bzw. eine Durchführungsverantwortung des Heimhelfers oder Behindertenbegleiters besteht.

 

Ausbildungsmodul gemäß Anlage 2

 

Aus der Definition der Ausbildung „Tätigkeiten bei der Basisausbildung“ und der daraus abgeleiteten Tätigkeitsbereiche ergeben sich folgende Punkte:

-         Es ist nicht möglich in 100 Unterrichtseinheiten ohne jegliches Vorwissen in medizinischen, pharmakologischen, ernährungsphysiologischen Fächern usw. Kenntnisse und Fähigkeiten zu erlangen, die zur Durchführung der in Anlage 2 aufgelisteten sehr umfangreichen Tätigkeiten ermächtigen.

-         Es besteht die Gefahr, dass die Tätigkeiten von nicht qualifizierten Personen an alten, behinderten und kranken Menschen vorgenommen werden.

 

§ 41 angeführter Absatz 5: 

 

Durch die Schaffung von flexiblen und mit anderen Ausbildungen bzw. dem zweiten Bildungsweg kompatiblen Ausbildungsformen ist es angezeigt für die gesamte Ausbildung eine laufende Qualitätskontrolle einzuführen. Dadurch wird die gleichwertige Ausbildungsqualität in den gesamten Ausbildungseinrichtungen sichergestellt.

 

Zusammenfassung:

 

Zusammenfassend wird festgestellt, dass in den stationären geriatrischen Einrichtungen immer  mehr Personen mit multimorbiden Krankheitsbildern aufgenommen werden und die Pflege dieser Personengruppe ein ebenso hohes medizinisches Verständnis wie auch pflegerisches Wissen voraussetzt.

Es führt zum Verslust der bestehenden Pflege- und Betreuungsqualität in stationären und mobilen Pflegeeinrichtungen, wenn der wachsende Personalbedarf in der Pflegeversorgung mit Pflegefachkräften (in der Vergangenheit Pflegehelfer) aufgefüllt wird. Nach der Vereinsgebarung  gemäß Art.15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe, fehlt den Pflegefachkräften die Krankenpflegeausbildung insbesondere der Bereich der Anatomie und Pathologie, sowie der Pharmakologie,  dass die Gefahren nicht richtig eingeschätzt und erkannt werden und daraus falsche krankenpflegerische Schlüsse gezogen werden. Dies führt zu vermehrten Einweisungen in Krankenanstalten, zu dem bekannten Drehtüreffekt und bedingt eine Kostenzunahme im Krankenanstaltenbereich. Die neue Pflegeausbildung bringt durch Einfügen neuer Hierarchieschienen nicht die erwartete Flexibilität in die Pflegelandschaft, sondern neue Kompetenezprobleme und wirkt sich kontraproduktiv auf die Qualität der Pflege und somit auf die Bewohner aus.

 

 

 

 

Hella Manger-Kogler

Vorsitzende ARGE Pflegedienstleitungen

der geriatrisch, stationären Einrichtungen Österreichs

im ÖGKV

Akad. gepr. KH Manager

Qualitätsbeauftragte im Sozial- und Gesundheitswesen