Stellungnahme zum Gesundheitsberufe - Rechtsänderungsgesetz der ARGE der
Pflegedienstleitungen der stationären, geriatrischen Einrichtungen Österreichs
im ÖGKV vom 11.11.2004
Gesundheitsberufe
- Rechtsänderungsgesetz
Aus der Sicht der
ARGE der Pflegedienstleitungen der geriatrisch, stationären Einrichtungen
Österreichs im ÖGKV hat die
Rechtsänderung Auswirkungen auf Einrichtungen der Heim- und
Anstaltspflege und der mobilen
Dienste. Die ARGE gibt zu der geplanten Änderung des GuKGs folgende
Stellungnahme ab:
GuKG§3
angefügter Absatz 5:
Aus dem Entwurf
geht nicht hervor in wie weit eine Delegierungsmöglichkeit vom Pflegefachdienst
(vormals Pflegehelfer) bzw. eine Durchführungsverantwortung des Heimhelfers
oder Behindertenbegleiters besteht.
Ausbildungsmodul
gemäß Anlage 2
Aus der
Definition der Ausbildung „Tätigkeiten bei der Basisausbildung“ und der daraus
abgeleiteten Tätigkeitsbereiche ergeben sich folgende Punkte:
-
Es ist nicht
möglich in 100 Unterrichtseinheiten ohne jegliches Vorwissen in medizinischen,
pharmakologischen, ernährungsphysiologischen Fächern usw. Kenntnisse und
Fähigkeiten zu erlangen, die zur Durchführung der in Anlage 2 aufgelisteten
sehr umfangreichen Tätigkeiten ermächtigen.
-
Es besteht
die Gefahr, dass die Tätigkeiten von nicht qualifizierten Personen an alten,
behinderten und kranken Menschen vorgenommen werden.
§ 41
angeführter Absatz 5:
Durch die
Schaffung von flexiblen und mit anderen Ausbildungen bzw. dem zweiten
Bildungsweg kompatiblen Ausbildungsformen ist es angezeigt für die gesamte
Ausbildung eine laufende Qualitätskontrolle einzuführen. Dadurch wird die
gleichwertige Ausbildungsqualität in den gesamten Ausbildungseinrichtungen
sichergestellt.
Zusammenfassung:
Zusammenfassend
wird festgestellt, dass in den stationären geriatrischen Einrichtungen
immer mehr Personen mit
multimorbiden Krankheitsbildern aufgenommen werden und die Pflege dieser
Personengruppe ein ebenso hohes medizinisches Verständnis wie auch
pflegerisches Wissen voraussetzt.
Es führt zum
Verslust der bestehenden Pflege- und Betreuungsqualität in stationären und
mobilen Pflegeeinrichtungen, wenn der wachsende Personalbedarf in der
Pflegeversorgung mit Pflegefachkräften (in der Vergangenheit Pflegehelfer)
aufgefüllt wird. Nach der Vereinsgebarung
gemäß Art.15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über
Sozialbetreuungsberufe, fehlt den Pflegefachkräften die Krankenpflegeausbildung
insbesondere der Bereich der Anatomie und Pathologie, sowie der
Pharmakologie, dass die Gefahren
nicht richtig eingeschätzt und erkannt werden und daraus falsche
krankenpflegerische Schlüsse gezogen werden. Dies führt zu vermehrten
Einweisungen in Krankenanstalten, zu dem bekannten Drehtüreffekt und bedingt
eine Kostenzunahme im Krankenanstaltenbereich. Die neue Pflegeausbildung bringt
durch Einfügen neuer Hierarchieschienen nicht die erwartete Flexibilität in die
Pflegelandschaft, sondern neue Kompetenezprobleme und wirkt sich
kontraproduktiv auf die Qualität der Pflege und somit auf die Bewohner aus.
Hella
Manger-Kogler
Vorsitzende ARGE
Pflegedienstleitungen
der geriatrisch,
stationären Einrichtungen Österreichs
im ÖGKV
Akad. gepr. KH
Manager
Qualitätsbeauftragte
im Sozial- und Gesundheitswesen