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Bearbeiter: Telefon: Fax: E-Mail: |
Mag. Kurt Holubar 01 53126/2433 01 53126/2519 kurt.holubar@bmi.gv.at |
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DVR:0000051 |
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GZ: |
76.036/1096-III/1/a/04 |
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Betreff: |
Begutachtungsentwurf für
eine Tabakgesetznovelle 2004; Stellungnahme des Bundesministeriums für Inneres |
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Wien,
am 2. November 2004
An das
Bundesministerium für
Gesundheit und Frauen
Abt. III/B/9
Radetzkystraße 2
1031 W I E N
Zu Zl.
BMGF-22181/0005-III/B/9/2004
Das Bundesministerium für
Inneres stellt zu dem im Betreff bezeichneten Entwurf klar, dass unter
Bedachtnahme auf die besonderen Anforderungen und die mitunter extremen
Belastungen bei der Arbeit im gesamten Bereich der Sicherheitsverwaltung einem
allgemeinen Rauchverbot am Arbeitsplatz nicht zugestimmt werden kann.
Ebenso müssen mit dem im
Entwurf allenfalls verbundenen baulichen Veränderungen in den Amtsgebäuden der
Sicherheitsverwaltung unter Bedachtnahme auf die gegebene budgetäre Situation
und die zu erwartenden Einsparungsmaßnahmen abgelehnt werden.
Gleichzeitig werden 25
Ausfertigungen dieser Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrates
übermittelt.
Die Stellungnahme wird dem
Präsidium des Nationalrates auch in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Für
den Bundesminister
Holubar
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Bearbeiter: Telefon: Fax: E-Mail: |
Mag. Kurt Holubar 01 53126/2433 01 53126/2519 kurt.holubar@bmi.gv.at |
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DVR:0000051 |
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GZ: |
76.036/1096-III/1/a/04 |
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Betreff: |
Begutachtungsentwurf für
eine Tabakgesetznovelle 2004; Stellungnahme des Bundesministeriums für Inneres |
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Wien,
am 2. November 2004
An das
Präsidium
des Nationalrates
Parlament
1017 W I E N
In der Anlage werden zu dem
im Betreff bezeichneten Entwurf 25 Ausfertigungen der Stellungnahme des
Bundesministeriums für Inneres übermittelt.
Die genannte Stellungnahme
wird auch in elektronischer Form übermittelt.
Beilagen
Für
den Bundesminister
Holubar