Bearbeiter:

Telefon:

Fax:

E-Mail:

 

 

Mag. Kurt Holubar

01 53126/2433

01 53126/2519

kurt.holubar@bmi.gv.at

 

 

DVR:0000051

 

GZ:

76.036/1096-III/1/a/04

Betreff:

Begutachtungsentwurf für eine Tabakgesetznovelle 2004;

Stellungnahme des Bundesministeriums für Inneres

 

 

Wien, am 2. November 2004

 

An das

 

Bundesministerium für

Gesundheit und Frauen

Abt. III/B/9

 

Radetzkystraße 2

1031     W I E N

 

Zu Zl. BMGF-22181/0005-III/B/9/2004

 

 

Das Bundesministerium für Inneres stellt zu dem im Betreff bezeichneten Entwurf klar, dass unter Bedachtnahme auf die besonderen Anforderungen und die mitunter extremen Belastungen bei der Arbeit im gesamten Bereich der Sicherheitsverwaltung einem allgemeinen Rauchverbot am Arbeitsplatz nicht zugestimmt werden kann.

 

Ebenso müssen mit dem im Entwurf allenfalls verbundenen baulichen Veränderungen in den Amtsgebäuden der Sicherheitsverwaltung unter Bedachtnahme auf die gegebene budgetäre Situation und die zu erwartenden Einsparungsmaßnahmen abgelehnt werden.

 

Gleichzeitig werden 25 Ausfertigungen dieser Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrates übermittelt.

 

Die Stellungnahme wird dem Präsidium des Nationalrates auch in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.

 

Für den Bundesminister

Holubar


 

 

 

 

Bearbeiter:

Telefon:

Fax:

E-Mail:

 

 

Mag. Kurt Holubar

01 53126/2433

01 53126/2519

kurt.holubar@bmi.gv.at

 

 

DVR:0000051

 

GZ:

76.036/1096-III/1/a/04

Betreff:

Begutachtungsentwurf für eine Tabakgesetznovelle 2004;

Stellungnahme des Bundesministeriums für Inneres

 

 

 

 

Wien, am 2. November 2004

 

An das

 

Präsidium

des Nationalrates

 

Parlament

1017    W I E N

 

 

 

In der Anlage werden zu dem im Betreff bezeichneten Entwurf 25 Ausfertigungen der Stellungnahme des Bundesministeriums für Inneres übermittelt.

 

Die genannte Stellungnahme wird auch in elektronischer Form übermittelt.

 

Beilagen

 

Für den Bundesminister

Holubar