Entwurf eines Bundesverfassungs- Wien, 29. Dezember 2004

gesetzes über den Abschluss des  Dr. Sl/Kl.89982

Vertrages über eine Verfassung   Zl.:069-32/1699/2004

für Europa

 

 

An das

 

Bundeskanzleramt

 

per E-Mail:v@bka.gv.at

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Zu dem mit Schreiben vom 19. November 2004, GZ :BKA-601.099/0004-V/1/2004, übermittelten Entwurf eines Bundesverfassungsgesetzes über den Abschluss des Vertrages über eine Verfassung für Europa übermittelt der Österreichische Städtebund nachfolgende Stellungnahme:

 

Gegen die Ratifizierung des Vertrages werden keine Einwände erhoben.

Zum procedere der Ratifizierung muss gerade im Lichte der Diskussion der vergangenen Tage über die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei und die dabei in den Raum gestellte Durchführung einer Volksabstimmung schon die Frage aufgeworfen werden, durch welchen Akt aus verfassungsrechtlicher Sicht Österreich mehr an Souveränität verliert - durch den vorliegenden Verfassungsvertrag z. B. mit der Auflösung der Säulenstruktur oder durch einen Beitritt der Türkei zur Europäischen Union. Die Erläuternden Bemerkungen zeigen auch den schwankenden Boden der rechtspolitischen Argumentation gegen die Notwendigkeit einer Volksabstimmung.

Wenn der Verfassungsgesetzgeber einmal eine Frage in einer Richtung beantwortet hat, muss dies nicht unbedingt bedeuten, dass dies für alle Zukunft eine gültige Lösung ist.

 

Das Binnenmarktprinzip stellt ein starkes Instrument für eine laufende („schleichende“) Vereinheitlichung dar, so dass Fakten geschaffen werden, womit in absehbarer Zukunft die Frage zu beantworten sein wird, welcher Staatsform sich Europa annähern soll. Dies auch unter dem Aspekt, dass die Ziele von Lissabon realisiert werden sollen.

 

                        Mit vorzüglicher Hochachtung

 

 

                            Dr. Friedrich Slovak

                               Obersenatsrat