Entwurf
eines Bundesverfassungs- Wien, 29.
Dezember 2004
gesetzes
über den Abschluss des Dr.
Sl/Kl.89982
Vertrages
über eine Verfassung Zl.:069-32/1699/2004
für Europa
An das
Bundeskanzleramt
per E-Mail:v@bka.gv.at
Sehr geehrte Damen und Herren!
Zu dem mit Schreiben vom 19. November
2004, GZ :BKA-601.099/0004-V/1/2004, übermittelten Entwurf eines Bundesverfassungsgesetzes über
den Abschluss des Vertrages über eine Verfassung für Europa übermittelt der
Österreichische Städtebund nachfolgende Stellungnahme:
Gegen die Ratifizierung des Vertrages werden keine Einwände
erhoben.
Zum procedere der Ratifizierung muss gerade im Lichte der
Diskussion der vergangenen Tage über die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen
mit der Türkei und die dabei in den Raum gestellte Durchführung einer
Volksabstimmung schon die Frage aufgeworfen werden, durch welchen Akt aus
verfassungsrechtlicher Sicht Österreich mehr an Souveränität verliert - durch
den vorliegenden Verfassungsvertrag z. B. mit der Auflösung der Säulenstruktur
oder durch einen Beitritt der Türkei zur Europäischen Union. Die Erläuternden
Bemerkungen zeigen auch den schwankenden Boden der rechtspolitischen
Argumentation gegen die Notwendigkeit einer Volksabstimmung.
Wenn der Verfassungsgesetzgeber einmal eine Frage in einer
Richtung beantwortet hat, muss dies nicht unbedingt bedeuten, dass dies für
alle Zukunft eine gültige Lösung ist.
Das Binnenmarktprinzip stellt ein starkes Instrument für eine
laufende („schleichende“) Vereinheitlichung dar, so dass Fakten geschaffen
werden, womit in absehbarer Zukunft die Frage zu beantworten sein wird, welcher
Staatsform sich Europa annähern soll. Dies auch unter dem Aspekt, dass die
Ziele von Lissabon realisiert werden sollen.
Mit
vorzüglicher Hochachtung
Dr. Friedrich Slovak
Obersenatsrat