Betrifft:

Stellungnahme zu dem Umgebungslärmschutz-Gesetz-Frist 10.1.05

Sehr geehrte Frau Nagy und Herr Gartner!

 

Ich schließe mich der Meinung von Fr. Rynesch an,

daß zu dem "LärmG-Bund"-Gesetz erheblicher Nachholbedarf,

gegeben ist, speziell zu den in den

Erläuterungen vorgeschlagenen Durchführungs-Verordnungen,

die als Schwellwert für die Aktionsplanung in der Umgebung von Flughafen

(i.S. des LärmG-Bund) einen L-den von 65dB und einen L-night von 55dB

vorschlägt. was eine Erhöhung von 10dB gegenüber den WHO-Werten

darstellen würde!

 

Ich protestiere im Namen einiger hunderttausend

Fluglärmbetroffenen gegen eine solche

Durchführungsverordnung und

werde es zu verbreiten wissen,

falls die Sektion V Allgemeine Umweltpolitik des

Lebensministeriums, diesen Punkt nicht streichen sollte.

 

Ich beanstande darüber hinaus, daß -während in der

EU-Verordnung in Art 3 s) von einem "Grenzwert" gesprochen

wird, der zwar von dem Mitgliedstaat festgelegt wird (=L-den, L-night)

im Gesetzes-Entwurf nur mehr von einem "Schwell-Wert" gesprochen wird,

der keine

 

Mit besten Grüßen

Eleonore Aschenbrenner