Betrifft:
Stellungnahme zu
dem Umgebungslärmschutz-Gesetz-Frist 10.1.05
Sehr geehrte Frau Nagy und
Herr Gartner!
Ich schließe mich der Meinung
von Fr. Rynesch an,
daß zu dem
"LärmG-Bund"-Gesetz erheblicher Nachholbedarf,
gegeben ist, speziell zu den
in den
Erläuterungen
vorgeschlagenen Durchführungs-Verordnungen,
die als Schwellwert für die
Aktionsplanung in der Umgebung von Flughafen
(i.S. des LärmG-Bund) einen
L-den von 65dB und einen L-night von 55dB
vorschlägt. was eine
Erhöhung von 10dB gegenüber den WHO-Werten
darstellen würde!
Ich
protestiere im Namen einiger hunderttausend
Fluglärmbetroffenen
gegen eine solche
Durchführungsverordnung
und
werde
es zu verbreiten wissen,
falls
die Sektion V Allgemeine Umweltpolitik des
Lebensministeriums,
diesen Punkt nicht streichen sollte.
Ich
beanstande darüber hinaus, daß -während in der
EU-Verordnung
in Art 3 s) von einem "Grenzwert" gesprochen
wird,
der zwar von dem Mitgliedstaat festgelegt wird (=L-den, L-night)
im
Gesetzes-Entwurf nur mehr von einem "Schwell-Wert" gesprochen wird,
der
keine
Mit
besten Grüßen
Eleonore
Aschenbrenner