Unabhängiger
Verwaltungssenat im Land Niederösterreich, 3109 |
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An das Bundesministerium für Landesverteidigung Abteilung Eigenlegislative Stiftgasse 2a 1070 Wien |
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Beilagen |
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Senat-A-230/1363 |
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Bei Antwort bitte Kennzeichen angeben
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(02742) 90590 |
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Bezug |
Bearbeiter |
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Durchwahl |
Datum |
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GZ S91001/10-ELeg/2004 |
Dr. Boden |
15530 |
15. Februar 2005 |
Betrifft
Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Munitionslagergesetz 2003, das Militärauszeichnungsgesetz 2002 und das Militärbefugnisgesetz geändert werden (Wehrrechtsänderungsgesetz 2005 – WRÄG 2005);
Sehr geehrte Damen und Herren!
Der Unabhängige Verwaltungssenat im Land NÖ ist durch den vorliegenden Entwurf als Strafberufungsbehörde und als Beschwerdebehörde nach dem Militärbefugnisgesetz betroffen.
Anlässlich der Einfügung eines neuen Verwaltungsstraftatbestandes (Art. 1 Änderung des Wehrgesetzes 2001, Z 15, § 48a) wird angeregt, bei allen Verwaltungsstraftatbeständen den unterschiedlich hohen Rahmen für die Geldstrafen entsprechende unterschiedlich hohe Rahmen für die Ersatzfreiheitsstrafen festzusetzen.
Zu den damit im Zusammenhang stehenden Erläuterungen, Allgemeiner Teil, Seite 14, wonach jährliche Mehreinnahmen von ca. € 2.000,-- durch die Schaffung des neuen Verwaltungsstraftatbestandes erwartet werden, ist zu bemerken, dass der bisherigen Rechtslage eine Strafwidmung zu Gunsten des Bundes nur im Rahmen des § 15 VStG zu entnehmen ist. Es wird angeregt, die in den Erläuterungen angeschätzte Summe der Einnahmen zu überprüfen. Es erscheint nämlich unwahrscheinlich, dass die angeschätzte Summe durch jene – vermutlich zahlenmäßig geringen – Verwaltungsstrafverfahren betreffend den neuen Straftatbestand aufgebracht werden wird, welche von den Bundespolizeibehörden durchgeführt werden.
Die Stellungnahme wurde in 25-facher Ausfertigung und per e-mail auch an das Präsidium des Nationalrates übersandt.
Mit freundlichem Gruß
Unabhängiger Verwaltungssenat
im Land Niederösterreich
Dr. Boden
Präsident