FINANZPROKURATUR
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XI/29577/1
An das
Bundesministerium für Justiz
Museumstraße 7
1070 Wien
Betreff: Entwurf der EO-Novelle 2005
Begutachtungsverfahren
zu Zl.: BMJ-B12.115/0007-I 5/2005
Die Prokuratur beehrt sich mitzuteilen, dass
aus inhaltlicher Sicht gegen den übermittelten Entwurf der EO-Novelle 2005
keine Bedenken bestehen.
Gleichzeitig erlaubt sich die Prokuratur aber
anzuregen, im Zuge der Novellierung teilweise noch verwendete veraltete
Schreibweisen (vgl. § 285 Abs 2 und 3 "Vertheilung",
"Vertheilungsmasse" und "Vertheilungstagsatzung" sowie §
182 Abs 1 "Thatsachen") der nunmehr gebräuchlichen Schreibweise
anzupassen.
Entsprechend dem Ersuchen des
Bundesministeriums für Justiz werden 25 Ausfertigungen dieser Stellungnahme dem
Präsidium des Nationalrats übersandt und die Stellungnahme überdies
elektronisch an die Adresse "begutachtungsverfahren@parlament.gv.at"
übermittelt.
Wien, am 11. März 2005
Im Auftrag:
(Dr.
Arzberger)