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Wien, 26. April 2005

Bundesministerium für

Land und Forstwirtschaft,

Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Stubenring 1

1012   W i e n

 

 

 

 

 

 

Betrifft: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Forstgesetz 1975 geändert wird;

              Zl. BMLFUW-LE.4.1.5/0002-I/3/2005                                                             

 

 

 

Zum vorliegenden Entwurf nimmt der Österreichische Landarbeiterkammertag grundsätzlich Stellung wie folgt:

 

Welche Ausbildung und Qualifikation benötigen die Personen, die unseren Wald im Sinne einer Multifunktionalität nachhaltig bewirtschaften?

Diese zentrale Frage lässt der vorliegende Entwurf völlig unbeantwortet. Es scheint als wolle man zur Auslastung der Universität für Bodenkultur und zum Nachteil der Försterschule in Bruck eine Richtungsentscheidung zu Gunsten einer wissenschaftlich orientierten Ausbildung, unter Vernachlässigung sinnvoller und praxisnaher Konzepte in den Försterschulen, herbeiführen. Die neu geschaffene Möglichkeit der Försterausbildung über die Universität für Bodenkultur bedeutet drei Jahre Bakkalaureatsstudium gegenüber fünf Jahre Försterschule. Die Möglichkeit zum Zugang zur Staatsförsterprüfung gibt es derzeit nach sieben Jahren (5 + 2), in Zukunft wird dann der Zugang erst nach neun bzw. zehn Jahren möglich sein (4 bzw. 5 + 3 + eventuell zusätzliche Lehrveranstaltung + 2). In weiterer Folge kommt es bei der Bakkalaureat Ausbildung zu einer europaweiten Anerkennung, bei der Ausbildung durch die Höhere Bundeslehranstalt gibt es keine europaweite Anerkennung. Eine europaweite Anerkennung für Absolventen der Försterschule wäre daher dringend einhergehend zu veranlassen.

 

Man wird sich sehr bald fragen, warum man eigentlich zwei Wege für eine Försterausbildung (bei den Forstassistenten sogar drei Wege) benötigt, um dann die Ausbildung auf die Universität für Bodenkultur zu konzentrieren, wodurch es letztlich auch zu einer Schließung des Standortes Bruck an der Mur kommen könnte, wenn die Auslastung nicht gegeben ist. Damit würde aber im Ergebnis die Försterausbildung von der derzeitigen praxisorientierten Form in Richtung Wissenschaft verlagert.

 

Der Wald darf nicht Spielfeld von Ausbildungsexperimenten werden, die die Gefahr mit sich bringt, dass die durchaus bewährte Försterausbildung mittelfristig verloren geht. Nachhaltige Bewirtschaftung unserer Wälder, bedarf nachhaltiger Ausbildungskonzepte mit der zugehörigen Standortplanung.


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Der Österreichische Landarbeiterkammertag regt daher dringend an, dass vor Beschlussfassung eine Expertengruppe eingesetzt wird, die sich umfassend mit allen Fragen der nachhaltigen forstlichen Ausbildung befasst. Bei zu ziehen wären Vertreter von allen Institutionen, die forstliche Interessen (Bundesministerium, Universität für Bodenkultur, Försterschule, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter usw.) wahrnehmen. Die Ergebnisse sollen dann in ein österreichweites, gut abgestimmtes Ausbildungskonzept einfließen, sodass die Arbeitgeber ein wirkliches Wahlrecht zwischen Absolventen von praxisorientierten Försterschulen und wissenschaftlich ausgebildeten Absolventen der Universität für Bodenkultur haben.

 

Der vorliegende Entwurf führt zwar vordergründig aus, dass durch die zusätzlichen Ausbildungswege zum Forstassistenten bzw. Forstadjunkten, sich die Chancen für diese Absolventen erhöhen und Arbeitgebern eine flexiblere Auswahl ermöglichen, verkennt aber vollkommen, dass dafür auch eine für die Zukunft gesicherte und moderne Ausbildung in den Försterschulen Voraussetzung ist. Ansonst besteht die Gefahr, praxisfremde und teure, wissenschaftlich orientierte Arbeitskräfte zu produzieren, die von den Betrieben nicht nachgefragt werden, und auch nicht leistbar sind.

 

 

 

                        Der Vorsitzende:                                                         Der Generalsekretär:

 

 

 

  Präsident Abg.z.NR Ing. Josef Winkler e.h.                           Mag. Walter Medosch e.h.