Unabhängiger Verwaltungssenat im Land Niederösterreich, 3109

 

 

An das

Bundesministerium für Inneres

Ballhausplatz 3

1010 Wien

 

 

Beilagen

Senat-A-230/1380

Bei Antwort bitte Kennzeichen angeben

 

 

 

 

 

(02742) 90590

 

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Bezug

Bearbeiter

 

Durchwahl

Datum

 

GZ. 76.201/1426-III/1/c/05

Dr. Boden

15530

4. April 2005

 

Betrifft

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz erlassen wird sowie das Fremdengesetz 1997, das Gebührengesetz 1957, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden; Begutachtungsverfahren

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Der Unabhängige Verwaltungssenat im Land NÖ ist durch den vorliegenden Entwurf als Strafberufungsbehörde betroffen.

 

Im Entwurf sind zahlreiche Verordnungsermächtigungen vorgesehen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und der leichteren Vollziehung wird angeregt alle Regelungen – soweit sie vom gleichen Verordnungsgeber zu erlassen sind – in einer Verordnung zusammenzufassen.

 

Bemerkungen zu einzelnen Gesetzesstellen:

 

Zu Artikel 1 (NAG) § 2 Z 9 Begriff „Familienangehöriger“:

Es wird angeregt, diesen Begriff nach Möglichkeit ident mit dem im Entwurf für das Asylgesetz im § 2 Z 18 vorgesehenen Begriff festzulegen.

 

Zu Artikel 1 (NAG) § 81 Abs. 1:

Es sollte auch bei dieser Strafbestimmung ein dem Rahmen für die Geldstrafe entsprechender Rahmen für die Ersatzfreiheitsstrafe festgelegt werden.

 

 

Mit freundlichem Gruß

Unabhängiger Verwaltungssenat
im Land Niederösterreich

Dr. Boden

Präsident