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Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom            Unser Zeichen, Sacharbeiter                               Durchwahl              Datum

462.205/0010-III/8/2005      Sp 598/05/Dr.BO/KR                   4394            13.05.2005

14.4.2005                          Dr. Oberhofer/BMWA BUAG ua

 

 

Novelle zum Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, Ausländerbeschäftigungsgesetz sowie dem Einkommenssteuergesetz.

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

 

Die Wirtschaftskammer Österreich bedankt sich für die Übermittlung des gegenständlichen Entwurfs und erlaubt sich, dazu wie folgt Stellung zu nehmen:

 

Die Umsetzung der Entsenderichtlinie 96/71/EG erfolgte im Allgemeinen bereits in den
§§ 7 ff AVRAG und dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz.

 

Seitens der Wirtschaftskammer Österreich besteht grundsätzlich kein Einwand, dass Bauarbeiter nunmehr auch in das Urlaubskassenverfahren gemäß dem Betrieblichen Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) einbezogen werden, die von Betrieben mit Sitz im Ausland nach Österreich entsandt oder überlassen werden. Die Einbeziehung dieser entsandten und überlassenen Arbeitnehmer könnte einen Beitrag zur Angleichung der Wettbewerbssituation zwischen Unternehmen mit Sitz in Österreich und solchen mit Sitz im Ausland leisten.

 

In Ergänzung sollte jedoch darauf Bedacht genommen werden, dass es in den Fällen, in denen die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse keine Vereinbarung über eine wechselseitige Anerkennung mit einer mit ihr vergleichbaren Sozial- und Urlaubskasse gemäß § 33i neu (Artikel I Z.10 der Novelle) geschlossen hat, zu keiner europarechtswidrigen Verpflichtung zu einer doppelten Betragsleistung kommt.

 

Die Wirtschaftskammer Österreich ersucht um Berücksichtigung der abgegebenen Stellungnahme zum obigen Entwurf.

 


Anmerkung:

Im Hinblick auf die Entschließung des Nationalrates werden 25 Ausfertigungen der Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrates übermittelt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Dr. Christoph Leitl                                                                  Dr. Reinhold Mitterlehner

Präsident                                                                                     Generalsekretär-Stv.