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Ihr Zeichen, Ihre Nachricht
vom Unser
Zeichen, Sacharbeiter Durchwahl Datum
462.205/0010-III/8/2005 Sp 598/05/Dr.BO/KR 4394 13.05.2005
14.4.2005 Dr.
Oberhofer/BMWA BUAG ua
Novelle zum Bauarbeiter-Urlaubs- und
Abfertigungsgesetz, Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, Ausländerbeschäftigungsgesetz
sowie dem Einkommenssteuergesetz.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Die
Wirtschaftskammer Österreich bedankt sich für die Übermittlung des
gegenständlichen Entwurfs und erlaubt sich, dazu wie folgt Stellung zu nehmen:
Die Umsetzung der Entsenderichtlinie
96/71/EG erfolgte im Allgemeinen bereits in den
§§ 7 ff AVRAG und dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz.
Seitens der Wirtschaftskammer
Österreich besteht grundsätzlich kein Einwand, dass Bauarbeiter nunmehr auch in
das Urlaubskassenverfahren gemäß dem Betrieblichen Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
(BUAG) einbezogen werden, die von Betrieben mit Sitz im Ausland nach Österreich
entsandt oder überlassen werden. Die Einbeziehung dieser entsandten und
überlassenen Arbeitnehmer könnte einen Beitrag zur Angleichung der Wettbewerbssituation
zwischen Unternehmen mit Sitz in Österreich und solchen mit Sitz im Ausland
leisten.
In Ergänzung sollte jedoch darauf
Bedacht genommen werden, dass es in den Fällen, in denen die
Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse keine Vereinbarung über eine
wechselseitige Anerkennung mit einer mit ihr vergleichbaren Sozial- und
Urlaubskasse gemäß § 33i neu (Artikel I Z.10 der Novelle) geschlossen hat,
zu keiner europarechtswidrigen Verpflichtung zu einer doppelten Betragsleistung
kommt.
Die Wirtschaftskammer Österreich
ersucht um Berücksichtigung der abgegebenen Stellungnahme zum obigen Entwurf.
Anmerkung:
Im Hinblick auf die Entschließung
des Nationalrates werden 25 Ausfertigungen der Stellungnahme dem Präsidium des
Nationalrates übermittelt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christoph Leitl Dr.
Reinhold Mitterlehner
Präsident Generalsekretär-Stv.